V o r t r a g
an den
M i n i s t e r r a t
Um den internationalen Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie der internationalen Kriminalität wirksam zu begegnen, ist die weitere Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den österreichischen und russischen Sicherheitsbehörden erforderlich.
Es wurde daher bereits im Jahr 2005 in Aussicht genommen, Verhandlungen mit der Russischen Föderation über ein Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität aufzunehmen. Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 12. August 2008 (sh. Pkt. 73 des Beschl.Prot. Nr. 62) wurde daher eine Vollmacht für Verhandlungen über ein Regierungsübereinkommen iS von lit. a) der Entschließung des Bundespräsidenten vom 31. Dezember 1920, BGBI. Nr. 49/1921 eingeholt. Bei einer ersten Verhandlungsrunde im November 2008 in Moskau hat sich jedoch herausgestellt, dass das geplante Abkommen in Österreich als Staatsvertrag gemäß Art. 50 B-VG abzuschließen sein wird. Aus diesem Grund ist nunmehr die Einholung einer Verhandlungsvollmacht durch den Herrn Bundespräsidenten erforderlich.
Das geplante Abkommen wird gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter haben und daher gemäß Art. 50 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Bundesministerin für Inneres und der Bundesministerin für Justiz stelle ich den
A n t r a g,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Gesandten Dr. Gerhard Deiss und im Fall seiner Verhinderung Gesandten Dr. Gerhard Ziegler
zur Leitung der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität zu bevollmächtigen.
Wien, am 9. Dezember 2009
SPINDELEGGER m.p.“
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Präsident Peter Mitterer: Eingelangt ist der Bericht des Bundesministers für Gesundheit an den Bundesrat betreffend Patientenverfügungsgesetz, der dem Gesundheitsausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Ankündigung einer Erklärung des
Landeshauptmannes von Kärnten
gemäß § 38 Abs. 3 der Geschäftsordnung
Präsident Peter Mitterer: Ich gebe bekannt, dass der Landeshauptmann von Kärnten Gerhard Dörfler seine Absicht bekundet hat, eine Erklärung gemäß § 38 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Thema „Kärnten und seine besondere Rolle im Alpen-Adria-Raum“ abgeben zu wollen.
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