BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 5

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Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

 


Präsident Peter Mitterer: Ich eröffne die 782. Sitzung des Bundesrates und darf Sie, sehr geehrte Damen und Herren, herzlich begrüßen.

Das Amtliche Protokoll der 781. Sitzung des Bundesrates vom 18. Februar 2010 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet ist Frau Bundesrätin Adelheid Ebner.

09.06.34Fragestunde

 


Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zur Fragestunde.

Ich darf in Vertretung des Ministers Frau Staatssekretärin Christine Marek herzlich be­grüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Bevor ich jetzt – um 9.07 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich die Fragestunde im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen, auf bis zu 120 Minuten erstrecken werde.

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

 


Präsident Peter Mitterer: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, 1736/M, an den Bun­desminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, in diesem Fall an die Frau Staats­sekre­tärin.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Mag. Rausch, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Frau Staatssekretärin, meine Frage lautet:

1736/M-BR/2010

„Warum soll aus Ihrer Sicht der Jugendschutz in Österreich vereinheitlicht werden?“

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Frau Bundesrätin, ich habe dieses Ziel der einheitlichen Jugend­schutz­bestimmungen selbst bei den Regierungsverhandlungen gemeinsam mit dem Koalitionspartner im Regierungsprogramm verankert. Tatsache ist, dass einheitliche Bestimmungen den Jugendschutz verbessern. Gerade junge Menschen in Österreich haben natürlich eine deutlich höhere Mobilität, die sich nicht auf ein Bundesland be­schränkt. Jetzt gibt es neun unterschiedliche Regelungen der Fragen: Wie lange darf jemand fortgehen, in welchem Alter? Wie sieht es mit Alkoholkonsum aus? Es würde natürlich eine deutlich bessere Orientierung bringen, wenn in allen neun Bundes­ländern die Regelungen auf einem einheitlichen Niveau wären.

Es würde auch der Alltagsrealität der Jugendlichen in Österreich viel, viel besser ent­sprechen als heute, wenn mit der Überschreitung der Landesgrenze nicht auto­matisch andere Regelungen, Richtwerte und Zeiten gültig wären. Gerade dem Jugendminister Reinhold Mitterlehner war und ist es daher ein wichtiges Anliegen, das jetzt gemein­sam mit den Ländern anzugehen – wohl wissend, dass es eine durchaus große


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