BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 6

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Herausforderung ist, in der 100-prozentigen Länderkompetenz Jugendschutz und Jugend­schutzbestimmungen im Rahmen einer Artikel-15a-Vereinbarung einheitliche Werte, einheitliche Zeiten und einheitliche Standards zu erreichen.

Am 3. März dieses Jahres hat es sozusagen eine Auftakt-Enquete gegeben, im Rahmen derer der Bundesminister die Repräsentantinnen und Repräsentanten der Länder ins Ministerium eingeladen hat, die zusammen mit vielen Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland die Regelungen und das, was denkbar ist, diskutiert haben. Es wurde auch auf die Notwendigkeit einer österreichweit einheitlichen Rege­lung hingewiesen. Es hat auch Gespräche mit den Ländern gegeben beziehungsweise finden solche jetzt laufend statt. Auch auf Beamtenebene wird es noch weitere Gespräche geben. Das war ein Startschuss dafür, die Regelungen zu vereinheitlichen, und es werden jetzt zahlreiche weitere Gespräche geführt werden.

 


Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Es ist wichtig, die De­batte in einem größeren Zusammenhang zu sehen und auch die Zielsetzungen des Ministeriums zu kennen. Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Zielsetzungen des Jugendschutzes im Allgemeinen?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Ich habe einen Teil bereits angesprochen. Es geht einerseits um einheitliche Standards, was die Ausgehzeiten für Jugendliche betrifft, um Klarheit für Jugendliche im Landesgrenzen überschreitenden Bereich zu schaffen.

Im Wesentlichen geht es aber darum, junge Menschen vor ganz wesentlichen Gefahren zu schützen. Es heißt ja Jugendschutz, und noch nicht erwachsene junge Menschen sollen dahin gehend geschützt werden, dass sie ihre körperlichen, geistigen und auch sozialen Fähigkeiten entsprechend entwickeln können. Das heißt, es darf in dieser Beziehung keinerlei Beeinträchtigungen geben.

Ganz wichtig ist mir und dem Herrn Minister auch, dass wir im Rahmen der Jugend­schutzbestimmungen auch die Eigenverantwortlichkeit fördern und forcieren und es ermöglichen, dass die Erziehungskompetenz der Eltern entsprechend gestärkt wird, weil die Eltern-Kind-Beziehung gerade bei pubertierenden jungen Menschen ganz wichtig ist.

Die unterschiedlichen Jugendschutzbestimmungen sind sachlich nicht zu rechtfertigen, sie sind historisch in den einzelnen Bundesländern gewachsen. Es ist gerade für Jugendliche und junge Menschen unverständlich, dass man zum Beispiel als 15-Jäh­riger in Wien, Niederösterreich und im Burgenland bis ein Uhr früh fortgehen darf, während es in der Steiermark nur bis 23 Uhr möglich ist – um nur ein Detail anzu­sprechen.

Auch die Regelungen betreffend Alkohol- und Tabakkonsum sind teilweise nicht wirk­lich praktikabel, aber auch ganz unklar in der Formulierung. Zum Beispiel gibt es für Jugendliche ab 16 in Kärnten eine Promillegrenze für den Alkoholkonsum, während in Oberösterreich der übermäßige Alkoholkonsum verboten ist. Es gibt also wirklich völlig unterschiedliche und nicht ganz klare Regelungen.

Auch was die Klassifizierung jugendgefährdender Gegenstände betrifft, gibt es ganz unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Das kann dann auch dazu führen, dass das, gerade wenn es um die Freigabe von Gewaltvideos und Computerspielen geht, in den Ländern höchst unterschiedlich beurteilt wird. Ich denke, dass das ein ganz wesentlicher Aspekt sein wird.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite