BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 10

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Forscherkarriere zu machen, steigen, haben wir natürlich auch ein weiteres Ziel er­reicht.

Ganz wesentlich sind auch die Laura Bassi-Zentren, auf die wir ganz stolz sind. Auch in diesem Zusammenhang geht es ganz gezielt um Forscherinnen und um deren verstärkte Kompetenzen im Rahmen von Forschungszentren, die so wie die Christian Doppler-Gesellschaften aufgesetzt sind. Der starke Fokus liegt dabei auf der Stärkung der Kompetenzen der Frauen, und das soll dann auch evaluiert und weiter ausgebaut werden.

Das ist also eine ganze Reihe von Puzzlesteinen. Dieses Problem ist nämlich sehr viel­schichtig, und es kann nicht einfach mit einem Gesetz alles geändert werden. –Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Überblick über einen wesentlichen Teil unserer Tätig­keiten in diesem Bereich geben!

 


Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Welche Gründe hindern Sie an der raschen Umsetzung der Einkommenstransparenz in Betrieben ab 25 MitarbeiterIn­nen?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Erstens, Frau Bundesrätin, haben wir im heutigen Gleichbehand­lungs­recht sehr viele Möglichkeiten, um Einblick in die Gehälter zu nehmen. Wie Sie wissen werden, hat die Arbeitnehmervertretung gemäß Arbeitsverfassungsgesetz in den Betrieben jedes Recht und jede Möglichkeit, Einsicht in die Gehälter der Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter zu nehmen und im Gespräch mit der Geschäftsführung Ungerechtigkeiten und Intransparenz aufzuzeigen. Ich selbst war lange Jahre Betriebs­ratsvorsitzende in einem großen Unternehmen der Privatwirtschaft, und ich denke, dass die Arbeitnehmervertretung dadurch ein sehr starkes Mittel hat, gemeinsam Gleichbehandlung zu erreichen und der Intransparenz entsprechend entgegen­zuwir­ken.

Aus meiner Wahrnehmung und wie ich aus vielen Unternehmen höre, ist das aber leider derzeit totes Recht, das in vielen Fällen nicht in Anspruch genommen bezie­hungsweise nicht gelebt wird. Ich meine daher, dass man sich anschauen sollte, was derzeit rechtlich schon möglich ist, und dann die Frage stellen sollte, was weiter zu tun ist.

Ich war im letzten Jahr nicht nur in Norwegen, sondern auch in Schweden, habe mir dort die Frage der Einkommenstransparenz angesehen und konnte durchaus erstaun­liche Erkenntnisse gewinnen. Ich war auch bei der in Schweden zuständigen Gleich­behandlungsombudsfrau, die etwa mit der österreichischen Gleichbehandlungsanwalt­schaft vergleichbar ist, und wir haben sehr lange über dieses Thema gesprochen.

Seit dem Jahr 2001 oder 2003 ist es in Schweden gesetzliche Verpflichtung, dass die Gehälter transparent gemacht werden. Tatsache ist aber, dass das weder veröffentlicht noch im Unternehmen kommuniziert werden muss. Das heißt, das ist ein Mittel für das Unternehmen, selbst allfällige Ungerechtigkeiten bei der Entlohnung von Männern und Frauen zu identifizieren. Das wird mit der Arbeitnehmervertretung, mit der Gewerk­schaft, gemeinsam erarbeitet. – Dieses Instrument könnten wir in Österreich auch nutzen, weil wir die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür haben

Ich habe unterschiedliche Organisationen, das Frauenministerium, das Gleichstel­lungs­minis­terium, die Ombudsschaft, aber auch die Arbeitgeberorganisation und die zuständigen Stellen bei den Gewerkschaften, darauf angesprochen, dass das in Öster-


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