BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 11

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reich als wesentliches Mittel zum Schließen der Einkommensschere diskutiert wird. Damit bin ich interessanterweise allerdings überall auf Erstaunen gestoßen! Man hat mir seitens dieser Organisationen gesagt, dass das nicht das geeignete Instrument, ist, um ungleiche Gehälter zu begradigen und die Einkommensschere zu schließen. Die­ses Instrument dient zwar der Erkenntnisgewinnung für die Unternehmen, dass es Ungerechtigkeiten gibt. Wesentliche andere Aspekte, wie es gelingt, die Einkommens­schere zu schließen, habe ich bei der Hauptfragebeantwortung bereits erläutert. Für mich war es eine wesentliche Erkenntnis, dass die Umsetzung der Einkommens­trans­parenz auch für die Unternehmen einen sehr großen Aufwand bedeutet, das Problem dabei aber ist, dass der Nutzen nicht erkennbar ist.

Wie Sie wissen werden, gliedert man die Einkommensdifferenzen in Schweden in zwei Teile: Einerseits gibt es den erklärbaren Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen, bei dem die Ursachen in der Ausbildung und in der Berufswahl von Männer und Frauen liegen. Relevant dafür sind natürlich auch die Teilzeitfrage, die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die damit zusammenhängenden Erziehungsphasen und Elternphasen und so weiter. Bezüglich dieses erklärbaren Teils gibt es vergleichbare Probleme in Schweden. Andererseits gibt es Einkommens­unterschiede, die auf Grund rationaler Aspekte nicht erklärbar sind. Dieser nicht erklärbare Teil lag in Schweden im Jahr der Einführung des Gesetzes bei 8 Prozent und lag im Jahr 2008 und auch im Laufe des Jahres 2009 ebenfalls bei 8 Prozent.

In Anbetracht dessen stelle ich mir ganz pragmatisch und praktisch die Frage, ob der Nutzen wirklich so groß ist, um diesen Aufwand zu rechtfertigen. – Ich denke, wir soll­ten geltendes Recht zum Leben erwecken und dieses erst nutzen, bevor wir weitere Schritte überlegen!

Aber wie gesagt: Wie ich von Seiten des Sozialministers höre, ist eine Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz in Ausarbeitung. Das, was ich Ihnen geschildert habe, sind meine Erkenntnisse auch mit der ganz praktischen Sicht, und ich denke, dass ich hier durchaus unverdächtig bin, wenn ich sage: Es ist mir ein ganz wesentliches Anliegen, politisch eine deutlich schnellere Schließung der Einkommensschere zwischen Män­nern und Frauen zu bewirken, als das bisher der Fall war, weil es in Wirklichkeit uner­träglich ist, wenn es zwischen Männern und Frauen bis heute so starke Unterschiede in der Bezahlung für gleiche Leistung gibt.

 


Präsident Peter Mitterer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Eibinger.

 


Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Staats­sekretärin! Eine Thematik, die hier auch stark hineinspielt, ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daher meine Frage: Wie können Betriebe zu familienfreundlichen Maßnahmen motiviert werden?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Wir haben in den letzten Jahren sehr viele diesbezügliche Maßnah­men gesetzt und weiter ausgebaut. Ein ganz wichtiger Anreiz ist, dass man auch den Nutzen sieht. Tatsache ist nämlich, dass Unternehmen keine Sozialbetriebe sind. Unternehmen müssen Gewinn erwirtschaften, und wenn der Nutzen für ein Unter­nehmen ganz klar erkennbar ist, dann wird sich auch im Verhalten etwas ändern.

Wir haben hier mit dem Audit „Familie & Beruf“ seit Jahren ein wirklich hervorragendes Mittel, um konkret und individuell in den Unternehmen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu setzen. Unternehmen werden in diesem Zusammenhang ganz konkret begleitet.

 


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