BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 15

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motivieren, sich auch für Top-Jobs zu bewerben und diese dann auch tatsächlich anzunehmen, wenn sich die Chance bietet, also hier den Rücken zu stärken.

Tatsache ist auch: Frauen geben es oft zu billig. Das ist auch etwas, das ich aus vielen Gesprächen mit Personalberatern, mit Recruitern, höre. Diese sagen, dass eine Frau in der Regel, wenn sie gefragt wird, was ihre Gehaltsvorstellung ist, in vielen Fällen etwa 20 Prozent weniger fordert als ein Mann. Frauen sind viel realistischer in der Eigeneinschätzung, beziehungsweise sie sind zu bescheiden. Das sind Männer absolut nicht. (Bundesrätin Mühlwerth: Aber sie bekommen das höhere Gehalt!) Daher: Weniger Bescheidenheit, mehr Mut und mehr Rückenwind für die Frauen, das wird da auf verschiedensten Ebenen notwendig sein, aber leider auch, an dieser Situation auf verschiedenen Ebenen zu arbeiten und dafür natürlich auch Bewusstsein zu schaffen.

Deswegen ist mir der Corporate Governance Kodex mit einer echten Selbstver­pflich­tung so wichtig, damit wir auch für jene, die das noch nicht als notwendig erachten, die heute im Management, in Personalverantwortung, in solchen Funktionen sind, einen entsprechenden Druck aufbauen und sagen: Wenn du es nicht schaffst, musst du es in der Bilanz erklären, warum du es nicht geschafft hast! – Und ich denke, dass das dann, zumal Bilanzen bekanntlich veröffentlicht werden müssen, natürlich ein entsprechen­des Mittel ist, um hier den Druck zu forcieren. Ich bin überzeugt, dass es auch genug Organisationen und Personen gibt, die diese veröffentlichten Bilanzen dann ent­sprechend durchsehen und genau hier auch den Finger auf die Wunde legen. Ich denke, das wird auf breiter Basis auch weiterhin notwendig sein. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Peter Mitterer: Wir kommen nun zur 3. Anfrage, 1732/M.

Ich ersuche die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Michalke, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Staatssekre­tärin! Meine Frage lautet:

1732/M-BR/2010

„Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in den nächsten Monaten treffen, um die massive Benachteiligung heimischer Betriebe infolge der mit 1. April 2006 in der Schweiz wirksam gewordenen Regelungen betreffend die grenzüberschreitenden Hand­werks­dienstleistungen zu beseitigen?“

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Frau Bundesrätin! Ich weiß, dass das ein wirkliches Sorgenthema ist, das gerade in Vorarlberg wirklich die Wogen hochgehen lässt. Ich war auch selbst, noch mit Bundesminister Bartenstein, bei einem Gespräch mit der zuständigen Bun­desrätin Leuthard aus der Schweiz, die hier in Wien zu Besuch war, mit dabei, und da ist das Thema auch immer wieder auf den Tisch gekommen.

Es hat diesbezüglich im Rahmen des trilateralen Dialogs der Wirtschaftsminister – Deutschland, Schweiz und Österreich – schon mehrere Gespräche gegeben. Dieses Dreiertreffen am 16. Mai im Jahr 2008 wurde vereinbart, weil das Thema einfach schon ein sehr, sehr schmerzhaftes auch für die Vorarlberger Betriebe, die hier grenzüber­schreitend tätig sind, war. Diese trilaterale Arbeitsgruppe wurde dann nach diesem Dreiertreffen der Wirtschaftsminister, also nach dem Mai 2008 eingerichtet. Hier hat man sich die Aufgabe gestellt, im Rahmen der bestehenden schweizerischen Regelun­gen Erleichterungen und vor allem mehr Transparenz im Vollzug für die Unternehmen,


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