BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 16

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für die deutschen und österreichischen Unternehmen zu schaffen und hier gemeinsam Erleichterungen, Verbesserungen auch umzusetzen.

Es gab also diese Arbeitsgruppe. In ihr waren das BMWFJ, unser Haus, vertreten, das Außenministerium, die Vorarlberger Landesregierung, die Wirtschaftskammer Öster­reich und auch die Vorarlberger Wirtschaftskammer, und im Frühjahr 2009 wurde dann auch ein Bericht über die Ergebnisse der Gespräche vorgelegt.

Die Schweiz hat bekanntlich dann auch in einer Reihe von Punkten Verbesserungen für die grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringer zugesagt. Das Problem, das wir allerdings haben – das sage ich auch ganz offen –, ist, dass wir aufgrund der beste­henden Kompetenzlage keine Druckmittel der Schweiz gegenüber in der Hand haben, um entsprechende Regelungen beim Vollzug des Schweizer Entsendegesetzes zu forcieren, und – so weh mir das selbst auch tut – vom Wohlwollen der Schweizer abhängig sind.

Es hat dann ein weiteres Dreiertreffen der Wirtschaftsminister im letzten Jahr, nämlich am 26. Juni gegeben. Dort wurde vereinbart, dass im Rahmen eines Follow-up-Tref­fens der Arbeitsgruppe, die im Jahr davor gegründet wurde und die auch getagt und gearbeitet hat, im Frühjahr 2010 dann die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen evaluiert wird, dass man sich ansieht: Hat das denn tatsächlich etwas gebracht, hat das gegriffen, und wie ist das gewesen?

Diese Frage wird sicher – davon bin ich überzeugt – auch beim heurigen trilateralen Treffen der Wirtschaftsminister wieder ein Thema sein.

 


Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Im Prinzip haben Sie das jetzt bereits vorweggenommen, aber: Mehrere Gutachten und Analysen haben ja bereits aufgezeigt, dass die entsprechenden bilateralen Abkommen aus 2002 mit der Schweiz von Schweizer Seite nicht eingehalten und grob verletzt werden.

Was gedenken Sie in dieser Richtung zu tun, und wie könnten diese Abkommen bes­ser kontrolliert werden, beziehungsweise wie könnte da ein bisschen Druck ausgeübt werden?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Ein ganz wesentlicher Teil wird sein, im Dialog über die Europäische Union vorzugehen, weil natürlich die Europäische Union beziehungsweise die Kom­mis­sion da einen ganz anderen Druck der Schweiz gegenüber ausüben kann, als Deutschland oder Österreich alleine beziehungsweise diese beiden Länder alleine dies der Schweiz gegenüber tun können. Österreich hat diesbezüglich auch bei der Euro­päischen Union Beschwerde eingelegt und das Thema auch wiederholt in den jeweils zuständigen Ratsgruppen auf den Tisch gebracht und hat auch sehr nachhaltig die Behandlung dieser Frage und den Einsatz der Europäischen Union und der Kommis­sion ad personam eingefordert.

Wir haben das in direkten Gesprächen mit der Schweiz auch immer wieder deponiert und auch gegenüber der Europäischen Union die Forderung vertreten, dass flankie­rende Maßnahmen konform zum Personenfreizügigkeitsabkommen erarbeitet werden müssen, weil hier natürlich die Europäische Union und die Kommission sehr wohl Druck­mittel gegenüber der Schweiz haben, weil es hier nicht um eine Einbahnstraße, sondern durchaus um eine Zweibahnstraße geht. Auch die Schweiz hat großes Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit und in der Union. Und die Europäische Kommission hat nicht zuletzt auf großen Druck Österreichs, aber natürlich auch


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