BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 17

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Deutschlands, diese Forderungen übernommen und die Schweiz aufgefordert, ent­sprechende Anpassungen vorzunehmen.

 


Präsident Peter Mitterer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Tiefnig, bitte.

 


Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Aufgrund der umfassenden Beantwortung, die Sie schon vorgenommen haben, erübrigt sich meine Zusatzfrage.

 


Präsident Peter Mitterer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Lugsteiner, bitte.

 


Bundesrätin Juliane Lugsteiner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Staats­sekretärin! Welche Maßnahmen werden Sie setzen, mit denen kleinen und mittleren Unternehmen, den sogenannten KMUs, trotz der administrativen Hürden der Markt­zugang in der Schweiz erleichtert wird?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Das ist das, was in der Arbeitsgruppe auch entsprechend vereinbart wurde. Ich kann Ihnen einen Überblick darüber geben, was hiezu konkret erarbeitet wurde und worauf wir im Rahmen unserer Zuständigkeit als Wirtschaftsministerium natürlich auch sehr achten, einerseits im direkten Gespräch mit der Schweizer Bundesrätin Leuthard, die in den nächsten Tagen auch wieder in Wien sein wird und der gegenüber ich das auch deponieren werde.

Es geht um eine ganz wesentliche Harmonisierung der Vollzugspraxis in den Kan­tonen. Eines der Schmerzthemen für die kleineren Unternehmen – und es geht ja im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr im Wesentlichen um die kleinen Unter­nehmen –: dass Meldungen, die unter Nichteinhaltung der achttägigen Voranmelde­frist – die eigentlich das Kernstück ist – bei den zuständigen kantonalen Behörden eingegangen sind, mittels Meldebestätigung beantwortet werden. Das bedeutet also eine wesentliche Erleichterung. Es geht auch um eine Präzisierung in der Vollzugs­praxis der Schweizer, dass acht Tage acht Kalendertage – also inklusive Sonn- und Feiertagen – sind. Auch das war unklar.

Es geht um eine Abweichung von der Einhaltung der achttägigen Voranmeldefrist bei definierten Notfällen, weil es in Einzelfällen immer wieder so war, dass es dann bei Unternehmen, wenn es Notfälle gab, so quasi hieß, auch bei einer nachträglichen Änderung von Meldungen: Hast halt Pech gehabt!

Das heißt also, dass diese achttägige Voranmeldefrist nicht erneut zu laufen beginnt, was für die Unternehmen sehr schwierig ist, eben bei Verschiebung des Einsatzdatums auf später, wenn sich Termine nach hinten verschieben, etwa bei Verkürzung oder auch bei Verlängerung, wenn Einsätze länger dauern, aber eben auch bei einer Unter­brechung der Arbeiten – aus welchem Grund auch immer –, bei Meldung eines ande­ren Mitarbeiters, wenn zum Beispiel der ursprünglich gemeldete Mitarbeiter er­krankt ist und ein anderer für die Erbringung dieser Dienstleistung einspringen muss, aber auch wenn zusätzliche Mitarbeiter gemeldet werden müssen oder Arbeiten nach erfolgter Unterbrechung oder mit Folgearbeiten wieder aufgenommen werden, und zwar fürs gleiche Projekt.

Es gibt Gutschriften – das ist das, was vereinbart wurde – für nicht gearbeitete Tage, das heißt, dass diese für die Unternehmen sozusagen nicht verloren sind. Auch was das Informationsangebot im Internet betrifft, wurden entsprechende Verbesserungen vereinbart, samt einem Rechenmodell für den Mindestlohnvergleich, was zwar unver­bindlich ist, aber zweifelsohne eine wesentliche Hilfestellung darstellt.

Es wird für die Unternehmen Transparenz in Bezug auf Sanktionen geben, was ganz, ganz wichtig ist, aber auch Nachvollziehbarkeit. Und hinsichtlich dessen, dass bei


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