BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 39

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Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Peter Mitterer: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesra­tes auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Mühlwerth und Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend desaströse Finanzsituation der Ge­meinden an den Herrn Bundesminister für Finanzen vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

10.28.161. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird (649 d.B. und 663 d.B. sowie 8307/BR d.B.)

 


Präsident Peter Mitterer: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelangen zu Punkt 1 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich darf um den Bericht bitten.

 


10.28.40

Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird, liegt schriftlich vor.

Ich darf daher gleich berichten, dass der Gesundheitsausschuss nach Beratung der Vor­lage am 4. Mai 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Peter Mitterer: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Hladny. Ich darf sie ans Redner­pult bitten. – Es gilt nun wieder die zehnminütige freiwillige Redezeitbeschränkung.

 


10.29.21

Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz wird beschlossen, dass ein Eingreifen beziehungsweise die Information an die Öffentlichkeit rascher gewährleistet wird, falls gesundheitsschäd­liche Lebensmittel die Gesundheit der Konsumenten gefährden.

Wie wir aus der Vergangenheit erfahren mussten, sind für gesundheitsschädliche Le­bensmittel meist die Unternehmen selbst verantwortlich, wie zum Beispiel im Falle der Firma Prolactal.

Da die Lebensmittelaufsicht nicht in den Kompetenzbereich des Gesundheitsministers fällt, sondern die Länder dafür verantwortlich zeichnen, wird mit dem § 35 der neuen Regelung die Voraussetzung für eine koordinierte Vorgangsweise geschaffen.

Darüber hinaus soll die umfassende Kontrolle der Lebensmittel ein zentraler Schritt sein, der Verunsicherung und dem wachsenden Misstrauen der Konsumentinnen und Kon­sumenten entgegenzutreten.

Die Verbesserung des Verbraucherschutzes und die Verbesserung des Verbraucher­vertrauens dient als wesentliche Grundlage für einen starken Wirtschaftsstandort Ös­terreich und auch dem Schutz der österreichischen Lebensmittel.

 


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