Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung in Insolvenzordnung umbenannt und gemeinsam mit dem Insolvenzrechtseinführungsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz, dem Gerichtlichen Einbringungsgesetz, dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, dem IEF-Service-GmbH-Gesetz, dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, dem Landarbeitsgesetz 1984 und der Gewerbeordnung 1994 geändert wird sowie die Ausgleichsordnung aufgehoben wird (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 – IRÄG 2010) (612 d.B. und 651 d.B. sowie 8302/BR d.B. und 8304/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. Ich bitte sie um den Bericht.
Berichterstatterin Mag. Muna Duzdar: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung in Insolvenzordnung umbenannt und gemeinsam mit dem Insolvenzrechtseinführungsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz, dem Gerichtlichen Einbringungsgesetz, dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, dem IEF-Service-GmbH-Gesetz, dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, dem Landarbeitsgesetz 1984 und der Gewerbeordnung 1994 geändert wird sowie die Ausgleichsordnung aufgehoben wird (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 – IRÄG 2010), liegt in schriftlicher Form vor.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Mai 2010 in Verhandlung genommen.
Ich komme nun zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Ich begrüße zu diesem Tagesordnungspunkt sehr herzlich in unserer Mitte Frau Bundesministerin Bandion-Ortner. (Allgemeiner Beifall.)
Ich erteile dem ersten Redner das Wort. – Bitte, Herr Kollege Perhab.
11.07
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir noch einen Satz zur vorigen Debatte. Herr Kollege Dönmez, die österreichische Landwirtschaft ist schon vor Jahren als Delikatessenladen Europas angetreten. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil der österreichischen Tourismuswirtschaft. Nicht zuletzt die Initiativen dieser konservativen Standesvertretung, wie Sie das nennen, haben dazu geführt, dass die Bauernschaft in Österreich auch Zukunftschancen hat.
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