BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 64

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

eine EU-Richtlinie um, durch deren Vorgaben ein wesentlich besserer Schutz für den einzelnen Konsumenten im Bereich von Darlehen und Krediten gewährleistet wird. Das Rücktrittsrecht ermöglicht es, in Zukunft innerhalb von 14 Tagen von einem Vertrag oh­ne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Richtlinie schafft europaweit einheitliche Standards und Regelungen im Zusammenhang mit Verbraucherkreditgeschäften, für vorzeitige Kreditrückzahlungen sowie für die üblichen Leasingverträge.

Unter anderem müssen Kreditgeber, aber auch Kreditvermittler, vor Abschluss eines Kreditvertrages den Konsumenten viel umfassendere und standardisierte Informatio­nen zukommen lassen. Macht eine Bank das nicht, so kann der Vertrag jederzeit ge­kündigt werden. All diese Maßnahmen haben ein klares Ziel, nämlich den Schutz des Konsumenten, des Kreditnehmers. Insgesamt wird für die Konsumenten mehr Trans­parenz und Sicherheit im Finanzierungsdschungel sichergestellt. Der Kreditgeber muss den Rücktritt gelten lassen. Weiters ist bei Vergabe von Krediten an Kunden eine stren­gere Bonitätsprüfung vorgesehen.

Alles in allem ist das eine gute Regelung für die Konsumenten, sie profitieren davon. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Kraml.)

12.10


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Frau Bundesministerin, bitte schön.

 


12.10.25

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will nicht noch einmal auf den Inhalt ein­gehen, der wurde schon erläutert.

Nur ganz kurz: Das ist einer der ersten Schritte zur Modernisierung des ABGB. Der Kre­ditvertrag wird erstmals in das ABGB Eingang finden. Das ABGB wird nächstes Jahr 200 Jahre alt, also müssen wir jetzt damit anfangen, schön langsam gewisse Bestim­mungen und Bereiche dieses Gesetzes zu modernisieren. Immerhin ist bei den Bestim­mungen über den sogenannten Darlehensvertrag noch von der klingenden Münze die Rede. Man merkt also schon an der Terminologie, wie alt das Gesetz ist.

Eines wollte ich noch sagen: Im Justizausschuss hat sich bei heftigen Diskussionen über dieses Gesetz herausgestellt, dass es den einen zu viel, den anderen zu wenig an Verbraucherschutz war. Ich muss sagen, das bewegt mich dazu, fest der Meinung zu sein, dass wir genau das Richtige getan haben. Denn eines ist auch klar: Zu viel an Verbraucherschutz dient niemandem, denn das ist sehr teuer und das bezahlen letzten Endes wieder die Verbraucher. Ich glaube, mit dem Gesetz wurde ein guter Mittelweg gefunden, es bringt einfach mehr Rechte und mehr Informationen für die Kreditneh­mer. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Mag. Klug und Zan­gerl.)

12.11


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite