ist den Schilling nicht wert!“? Dieses gehört leider der Vergangenheit an. Heute kann kaum noch jemand den Wert eines Euro richtig einschätzen, geschweige denn einen Cent wertschätzen. (Ruf bei der ÖVP: In Kärnten!) – Na ja, ich glaube, in Niederösterreich gibt es auch gewisse Probleme. (Bundesrätin Zwazl: Na, hallo!) Ich würde vorsichtig sein. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.) Sie tun sich schwerer als seinerzeit beim Schilling. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.) Nein, das glaube ich nicht. Die Schweiz ist gut damit gefahren, ihre Währung beizubehalten.
Ein Bankrott, der für Österreich prognostiziert wurde, wenn der Schilling nicht aufgegeben würde, hat Angst gemacht, und die Entscheidung für den Euro war bestimmt. Der Euro war von Anfang an nicht gut durchdacht. Die Vorstellung einer so starken Währung, mit der sämtliche Probleme aufgefangen werden, hat sich nie bewahrheitet. So viel steht heute fest, geschätzte Damen und Herren.
Griechenland hat sich mit falschen Zahlen in den Euro-Raum hineingeschummelt. Durch die Ausstellung des Blankoschecks besteht die Gefahr, dass auch andere potenzielle Krisenkandidaten wie Spanien oder Portugal vor unserer Tür stehen und ein Packerl verlangen. Und da werden zumeist österreichische oder zum Beispiel auch deutsche Steuerzahler zur Kassa gebeten. Ein riesiger Geldbetrag steht zur Verfügung, und dennoch wird es das nicht gewesen sein. Es müssen weitere Pakete folgen, denn von den zig Milliarden, die nicht nur von Österreich, sondern von den gesamten EU-Bürgern an Griechenland gelangen, wurde nur ein Teil des Geldes abgedeckt. Griechenland kann aus eigener Kraft nicht den Rest aufbringen.
Das heißt, das war nur der Anfang, hoffentlich nicht der Anfang vom Ende, sodass wir mit einem weiteren Überraschungspaket rechnen müssen. Wir haben da das Fell des Bären verteilt, bevor wir ihn erlegt haben. – Danke schön. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)
10.35
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2539/AB bis 2541/AB beziehungsweise jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, sowie jener Schreiben des Bundesministers für Finanzen und des Bundeskanzleramtes gemeinsam mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Aufnahme von Verhandlungen
mit den Cayman Islands und der Republik Liberia betreffend Abkommen über den Auskunftsverkehr in Steuersachen sowie
zur Änderung des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen auf der Grundlage des Vertrages von Lissabon und
der Mitteilungen des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend
den Aufenthalt des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger – ich bitte um ein bisschen Ruhe im Saal – vom 1. und 2. Juni 2010 in Montenegro sowie in Bosnien-Herzegowina und gleichzeitiger
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