Der ORF hat mehr österreichisches Programm zu produzieren. Das ist einerseits für die Zuseher und Zuseherinnen wichtig, das hat aber auch Auswirkungen auf die Wirtschaft, nämlich auf die in diesem Bereich tätige Filmwirtschaft und all deren Zulieferbetriebe.
Eine ganz wesentliche kulturelle Maßnahme – und es ist im Raum gestanden, ob dies so fortgeführt werden kann – ist die Fortführung des Film-/Fernseh-Abkommens. Dabei geht es nicht um die Förderung des Fernsehfilms, sondern um die Unterstützung des Kinofilms. Man muss sich das folgendermaßen vorstellen: Wir haben ein System, in dem der Kinofilm Förderung braucht, damit er realisiert werden kann, und dazu gibt es die Filmförderung des Bundes und der Länder. Die Filmförderung setzt aber aus europarechtlichen Gründen voraus, dass es auch einen privaten Beitrag dazu gibt, und da es wenige private Mäzene, Sponsoren von Film gibt, hat diese Rolle immer der ORF übernommen; in der Vergangenheit mit ungefähr 5 Millionen € pro Jahr, ab jetzt mit 8 Millionen € pro Jahr. Würde es in Zukunft dieses Film-/Fernseh-Abkommen nicht mehr geben, könnte das bedeuten, dass der momentan besonders erfolgreiche österreichische Kinofilm nicht mehr produziert werden kann. Das, was wir bisher alle sozusagen genossen haben, nämlich in Cannes, in Venedig, in Hollywood Preise, Oscars zu gewinnen, was natürlich auch eine extreme Tourismusförderung und Imageförderung für dieses Land bedeutet, würde es nicht mehr geben. – Das wird mit diesem Gesetz sichergestellt.
Ein zweiter Sektor im kulturellen Bereich ist die Absicherung des Radio-Symphonieorchesters. Wir haben einige große Orchester im Land, zum Beispiel Philharmoniker, Symphoniker, und gerade im Bereich der neueren Musik ist das Radio-Symphonieorchester international hoch angesehen. Natürlich bedeutet, ein Orchester zu halten, Geld zu investieren. Ohne die Gebührenrefundierung, die Sie heute hoffentlich beschließen, hätte es nicht fortgeführt werden können.
Wir haben im sozialen Bereich „Rat auf Draht“ abgesichert. Das ist eine Helpline, die insbesondere für Jugendliche eingerichtet worden ist.
Wir haben festgelegt, dass durch die Gebührenrefundierung der Sportkanal fortgeführt werden kann und dass dort auch aktuelle Berichterstattung zu erfolgen hat; etwas, das im Vorfeld sehr intensiv von den Sportorganisationen an mich, aber wahrscheinlich auch an Sie, herangetragen wurde. Die Übertragung werde abhängig gemacht davon, dass Produktionskostenzuschüsse gezahlt werden. – Das stellen wir mit diesem Gesetz ab.
Wir haben darüber hinaus – der Bundeskanzler hat das in der Fragestunde schon gesagt – eine 45-prozentige Frauenquote vorgesehen. Das heißt, bei gleicher Qualifikation ist in Zukunft so lange die Bewerberin vorzuziehen, bis die 45 Prozent Frauenquote erreicht sind.
Was wir natürlich auch immer beachtet haben, ist, dass das Ganze EU-konform ist. Wir hatten, wie Josef Kalina schon erwähnt hat, ein fünf, sechs Jahre lang anhängiges Verfahren bei der Europäischen Kommission, bei dem es insgesamt um die Finanzierung des ORF ging, um die Frage des Online-Bereichs und um die Frage des Sportkanals. Im September letzten Jahres konnte ich nach intensiven Vorarbeiten und Vorgesprächen der Mitarbeiter aus dem Bundeskanzleramt gemeinsam mit Kommissarin Kroes das Verfahren abschließen.
Es hat verschiedene Auflagen gegeben, und der wesentliche Punkt ist, dass das, was wir jetzt umsetzen, all diese Auflagen mitberücksichtigt. Wir haben das informell auch mit der Kommission immer wieder abgestimmt, das heißt, wir können davon ausgehen, dass das EU-konform ist.
Wir haben aber auch eine Richtlinie umsetzen müssen, nämlich die audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie. Sie werden sich erinnern können, im letzten Jahr ist bereits der
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