BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 109

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

15.02.10

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde dem Glücksspielgesetz nicht zustimmen, und zwar nicht aus dem Grund, weil ich etwas ge­gen Glücksspiele hätte, ganz im Gegenteil, ich bin auch an und für sich dafür, dass man das „kleine Glücksspiel“ in einer Form legalisiert, aber wogegen ich etwas habe, ist die Spielsucht. Ich habe etwas dagegen, dass Menschen mit der Sucht anderer Menschen viel Geld verdienen. Für mich ist klar, sobald das Spiel, auch das Glücksspiel zu einer Sucht wird, dann ist es aus mit lustig und dann ist es im Prinzip auch kein Spiel mehr. Das mit dem Glück hat sich dann auch irgendwie aufgehört, denn das endet dann eher im Unglück – meistens für die ganze Familie.

Ich persönlich habe es schon in meinem Bekanntenkreis erlebt. Ich nehme an, die meis­ten von Ihnen auch und können das nachvollziehen. Aus diesem Grund ist es meiner Meinung nach ganz wichtig, weil eben ganze Familien betroffen sind, dass man diese Sucht möglichst hintanhält.

Ich weiß nicht, ob Sie den Abänderungsantrag, den Herr Peter Pilz im Nationalrat ein­gebracht hat, gelesen haben. Ich kann Ihnen das prinzipiell nur empfehlen, denn die Lektüre ist nicht nur besser gegliedert als die Gesetzesvorlage, sondern auch inhaltlich um einiges besser und umfangreicher. Er drückt in erster Linie das aus, was wir wollen oder was auch ich will, nämlich einen besonders guten, gesetzlich verankerten Spieler­schutz, einen Spielerschutz, der den Namen Spielerschutz auch verdient, weil er einer­seits die Leute davor schützt, süchtig zu werden – es gibt ja diverse Studien, was die Sucht mehr oder weniger verursacht –, indem man Abstandsregelungen einführt, indem man Beschränkungen von Tages- und Wochenspielzeiten einführt, indem man Verlust­beträge beschränkt, indem man Gewinnhöhen beschränkt. Höchstgewinne von 10 000 € animieren vielleicht doch mehr als Höchstgewinne bis 20 000 €, die bisher gestattet waren.

Es wäre wirklich sinnvoll, die Gewinnchance auf einem Automaten auszuzeichnen, da­mit den Leuten ein bisschen bewusster wird, wie hoch ihre Chancen stehen, wirklich reich zu werden. Eine Beschränkung des zulässigen Einsatzes pro Spiel wäre eben­falls sinnvoll. Ich meine, wenn man sagt, 10 € Einsatz im „kleinen Glücksspiel“ sind okay, das ist ohnehin nicht viel, dann heißt das pro Spiel aber doch immerhin in der Stunde bis zu 36 000 €, und das ist kein „Lapperl“ und hat nichts mehr mit Spiel zu tun und schon gar nichts mehr mit Glück.

Wir hätten gerne eine gesetzliche Grundlage dafür, dass Glücksspielbetreiber auch in dem Ausmaß haften, in dem sie Schaden verursachen können. Derzeit tun sie das nicht. Die Gesetzesvorlage garantiert uns das auch nicht. Im Prinzip – dazu stehe ich – wäre hier schon das Verursacherprinzip anzuwenden: Wenn jemand mit der Sucht anderer Menschen Geld verdient, dann muss er auch dafür verantwortlich sein. Gleichzeitig mit der Erlaubnis, dass er das tun darf, muss er auch verantwortlich gemacht werden, die Haftung und die Kosten zu übernehmen, die aus dieser Spielsucht auch für die öffent­liche Hand entstehen.

Im Prinzip ist es ja derzeit so und wird auch in Zukunft mit diesem Gesetz so bleiben, dass die öffentliche Hand den Schaden, den Glücksspiel verursacht, zu einem großen Teil deckt. Indem sie ein Sozialsystem hat, in dem Menschen dann aufgefangen wer­den, indem sie ein Gesundheitssystem hat, in dem Menschen dann aufgefangen wer­den, unterstützt die öffentliche Hand das. Ich bin der Meinung, dass die öffentliche Hand, solang das so ist, ganz sicher nicht davor zurückscheuen sollte, dementsprechend hoch die Steuereinnahmen aus diesem Gewerbe einzutreiben und anzusetzen. Auch da hat das vorliegende Gesetz sicher Möglichkeiten ausgelassen, da könnte man sicher noch viel mehr tun.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite