BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 108

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In vielen Wiener Bezirken haben sich private Initiativen gebildet, die dort, wo jüdische Mitbürger zuletzt gewohnt haben, bevor sie in die Vernichtungslager transportiert wur­den, Gedenksteine anbringen. Sehr bewusst – die Aktion heißt auch „Stolpersteine“ – im Trottoir, man soll darüber zumindest geistig stolpern. Und das ist auch in dem Bezirk in Wien, in dem ich wohne, im 8. Bezirk, der Fall.

Es wurde jüngst – die Presse hat darüber erfreulicherweise bemerkenswert breit berich­tet – eine größere Anzahl solcher Steine angebracht. Wenige Tage später war einer dieser Steine – und die sind, bitte, einbetoniert! – unter beträchtlicher Gewaltaufwendung herausgerissen worden. Sie werden wohl nicht behaupten, dass es sich hiebei um eine linke Aktion handelt. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, aber von uns ist es auch nicht ...!) – Frau Kollegin, ich würde an dieser Stelle nicht ... (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist eine blanke Unterstellung!) – Frau Kollegin, ich habe ... (Bundesrätin Mühlwerth: Das weise ich zurück!)

Es ist originell, dass Sie etwas zurückweisen, was ich nicht gesagt habe! (Bundesrä­tin Mühlwerth: Das war ja an mich gerichtet!) Ich sage Ihnen: Es gibt inzwischen genü­gend Hinweise aus der Bevölkerung. Sie werden sich wundern, wohin die Spur führt. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

15.00


Präsident Martin Preineder: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Nun kommen wir zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.00.579. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührenge­setz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafge­setz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2008 (GSpG-Novelle 2008) (658 d.B. und 783 d.B. sowie 8333/BR d.B.)


Präsident Martin Preineder: Nun kommen wir zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mosbacher. Bitte um den Bericht.

 


15.01.12

Berichterstatterin Maria Mosbacher: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht über den Beschluss des Natio­nalrates vom 16. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielge­setz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwal­tungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsge­setz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2008 –, liegt Ihnen schriftlich vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2010 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

 


Präsident Martin Preineder: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


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