BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 132

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zum Ausdruck bringt, dass die Binnenschifffahrt für uns ein nachhaltiger und ökologi­scher Verkehrsträger ist, der der Straße vorziehen ist.

Das passt daher auch zu den anderen Bereichen und zu unseren Zielsetzungen in der österreichischen Verkehrspolitik, die stets eine Verlagerung von der Straße auf die Schie­ne oder von der Straße auf das Schiff – weil auch das umweltfreundlicher ist – bein­haltet.

Ich denke, das ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass Ökonomie und Ökologie kein Wi­derspruch sein müssen, denn wenn es gelingt, mehr Güter auf dem Wasserweg zu trans­portieren, dann ist das sowohl für unsere Wirtschaft als auch für unsere Umwelt gut.

Wir brauchen die Donau gar nicht besonders zu einer „Autobahn“ auszubauen, weil wir, was die Kapazitäten betrifft, derzeit gerade die Hälfte ausnützen. Wir befördern rund 11 Millionen Tonnen auf der Donau, und von der Kapazität her wäre gut das Doppelte möglich. Das heißt, es geht nicht darum, dass es zu Ausbaumaßnahmen kommt, schon gar nicht im Zuge des flussbaulichen Gesamtprojektes östlich von Wien, sondern das sind vor allem auch Maßnahmen, die gerade dem Schutz der Au dienen sollen, weil die Gefahr der Austrocknung dieses Naturschutzgebietes besteht. Das heißt, die Ratifizie­rung dieses Übereinkommens ist ein nochmaliges Bekenntnis zur Binnenschifffahrt.

Folgende Zahl sei auch noch erwähnt: Würden wir diese rund 11 Millionen Tonnen, die auf dem Wasser befördert werden, auf Lkws durch Österreichs Straßen transportieren, dann hätten wir 600 000 Tonnen mehr CO2.

Das ist also ein gutes Beispiel dafür, dass es zwar Verkehrswege geben muss, dass es aber unsere verkehrspolitische Zielsetzung ist, die ökologischen Verkehrsträger zu prio­risieren und zu bevorzugen – und da gehört, wie gesagt, auch die Wasserstraße dazu.

Ein Punkt, der mir noch sehr wichtig ist, ist die Frage, ob wir mit dieser Ratifizierung auto­nome österreichische Entscheidungsmöglichkeiten aufgeben. – Das tun wir nicht. Es bleibt in autonomer österreichischer Entscheidung, ob wir Kraftwerke an der Donau bau­en oder nicht. Vor allem – und das ist ganz wichtig – bleiben alle Umweltschutzrege­lungen – ob das europäische oder nationale sind – natürlich weiter aufrecht. Das heißt, nach dieser Ratifizierung gilt trotzdem die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die voll wirksam wird, wenn es um den ökologischen Zustand der österreichischen Gewässer geht. Es gilt außerdem weiterhin die Rechtsvorschrift des Ramser Abkommens, das Vogelschutz­abkommen, UVP-Gesetze, Naturschutzrecht und Naturparkgesetzregelungen.

Das heißt, alle diese Regelungen sind weiter aufrecht, die Autonomie in Entscheidun­gen, was den Wasserkraftwerksausbau in Österreich betrifft, bleibt im Nationalstaat, und es ist, wie gesagt, ein klares Bekenntnis dazu, dass wir den Warenverkehr auf ökologi­sche Verkehrsträger verlagern wollen. Die Straße ist nämlich der Verkehrsträger, auf dem wir den Güterverkehr am wenigsten haben wollen, weil dieser die größten Umwelt­belastungen mit sich bringt. Dieses Abkommen ist ein Mosaikstein in Richtung Verlage­rung auf einen ökologischen Verkehrsträger. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrä­ten der ÖVP.)

16.40


Präsident Martin Preineder: Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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