BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 131

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16.32.22

Bundesrat Franz Wenger (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass vor dem Hintergrund der pro­gnostizierten Zuwachsraten, sei es im Gütertransportverkehr oder auch im Individualver­kehr, die Verkehrsträger zunehmend mehr an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, ist so weit nichts Neues.

Das ist ein Dauerthema und auch ein Dauerbrenner in der Diskussion für unser – ja, sagen wir einmal – Transitland Österreich, wenn man das ein bisschen scharf formu­lieren will. Ich meine, dass genau deshalb die Verlagerung auf den umweltfreundlichen Verkehrsträger Binnenschifffahrt ein Weg ist, der zwar nicht unbedingt ein Weg aus der gesamten Krise ist, aber immerhin einer, der beschritten werden soll und dessen Be­schreitung letztendlich auch zu begrüßen ist.

Es ist sicherlich unumstritten, dass die Binnenschifffahrt im Vergleich zu den anderen Binnenverkehrsträgern ökologische und ökonomische Vorteile aufweist, zudem über we­sentliche Transportkapazitäten verfügt und auch die volkswirtschaftlichen Kosten und die negativen Auswirkungen des Binnenverkehrs auf die Umwelt doch verringern kann.

Ich glaube, zur Umsetzung dieser ökonomischen und ökologischen verkehrspolitischen Zielsetzung ist es ganz einfach auch notwendig, eine entsprechende Infrastruktur zu schaffen und einheitliche Standards festzulegen.

Es ist ganz klar, internationale und grenzüberschreitende Verkehre machen nun einmal an der Grenze nicht halt und brauchen demnach auch internationale Verkehrskonzepte und internationale Standards, denn ohne diese Standards gibt es ganz einfach keine entsprechenden Verkehrskonzepte.

Der österreichische Donauabschnitt erfüllt die im Übereinkommen festgelegten techni­schen und betrieblichen Kriterien und wurde als Wasserstraße von internationaler Be­deutung eingestuft.

Das Thema Wasserrahmenplan ist auch eines, bei dem immer wieder darauf verwie­sen wird, dass die Donau zur ganzjährigen Nutzung natürlich entsprechende Vertiefun­gen braucht, aber letztendlich darf man nicht vergessen, dass der laufende Betrieb – also das, was wirklich laufend zu tun ist – zwar auch Eingriffe beinhaltet, aber nicht sol­che mit negativen Auswirkungen, sondern Eingriffe, die erforderlich sind, um das Um­feld auch vor Überflutungen zu schützen.

Insgesamt leistet das Übereinkommen einen Beitrag zur Förderung des umweltfreund­lichen Verkehrsträgers Binnenschifffahrt, und es kann sicherlich von positiven umwelt­politischen Effekten ausgegangen werden. Zudem führt das Übereinkommen zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt.

Man kann sicher darüber diskutieren – auch kritisch –, dass angesichts der steigenden Verkehrsströme und der prognostizierten Zuwachsraten auch andere Maßnahmen zu setzen sind, als immer nur neue Verkehrswege zu erschließen. In diesem Fall findet das gegenständliche Übereinkommen jedoch die Zustimmung der ÖVP. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

16.36


Präsident Martin Preineder: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie. – Bitte.

 


16.36.28

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es geht bei der Ratifi­zierung dieses Übereinkommens darum, dass die Republik Österreich noch einmal klar


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