BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 138

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17.00.57

Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Verkehrsaufkommen wird – wie wir wissen und feststellen – ebenso immer größer wie auch die Vielfältigkeit der Fortbewegungsmöglichkeiten zunimmt. Ob mit Fahrrädern, Mopeds, Motorrädern, Quads, Autos, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Lkws, Gefahrguttransporten, mit Bahn, Luftfahrt oder auch zu Fuß – die Fortbewegungsmöglichkeiten sind, wie wir wissen, sehr vielfältig. Um das Leben der VerkehrsteilnehmerInnen bestmöglich zu schützen, erfor­dert es umfassende Regeln und Maßnahmen, die laufend nachjustiert und analysiert werden müssen.

Jeder einzelne Mensch, der im Straßenverkehr – egal ob auf der Straße oder der Schie­ne – oder in der Luft verletzt oder getötet wird, ist jedenfalls einer zu viel – das steht fest. Es reicht aber nicht, nur Statistiken darüber zu erstellen, sondern es erfordert umfassen­de Unfalluntersuchungen und Analysen, um die Ursachen zu erforschen. Genau das macht die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes seit 1. Jänner 2006. Ergebnisse und Sicherheitsempfehlungen können wir in dem uns vorliegenden Tätigkeitsbericht 2009 der BAV nachlesen. Wichtig ist, dass Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicher­heit ausgearbeitet und in geeigneter Weise umgesetzt werden.

Zu den Schwerpunkten im Bericht 2009 zählen insbesondere Vorfälle mit Güterwagen sowie Vorfälle auf Eisenbahnkreuzungen, die natürlich sehr gefährliche Bereiche sind. Leider konnte ich in dem Bericht aber keinerlei Untersuchungen über die Ursachen von Unfällen auf Schutzwegen finden. Gerade die schrecklichen Unfälle der letzten Zeit er­fordern aus meiner Sicht dringend Verbesserungen und Maßnahmen zum Schutz vor allem der Fußgänger. Deshalb würde ich mir Unfalluntersuchungsergebnisse und Vor­schläge dazu sehr wünschen.

Ein weiterer wichtiger Beitrag, den ich mir herausgesucht habe, ist, finde ich, eine Erhe­bung zur Verkehrssicherheit. Auf Seite 51 des Berichtes werden Maßnahmen zur Quali­tätssteigerung der Fahrausbildung angesprochen. Dabei denkt man an die Verbesserung der Ausbildung von Fahrprüfern und Fahrlehrern. In der dritten Führerscheinrichtlinie der EU sind unter anderem diese Mindestanforderungen an Personen, die praktische Fahrprüfungen abnehmen, bereits festgeschrieben. Diese Vorschläge muss Österreich bis 19. Jänner 2011 festlegen, und dann haben wir zwei Jahre Zeit, die Maßnahmen auch umzusetzen.

Derzeit gibt es für Fahrprüfer keine spezielle einheitliche Ausbildung in Österreich. Ich meine jedoch, dass über eine qualitätsvolle Prüfung auch die Qualität der Ausbildung gesteuert wird – im Interesse der Verkehrsteilnehmer der Zukunft. Ich persönlich hoffe, dass sich die noch auszuarbeitenden Maßnahmen an das skandinavische Modell an­lehnen. Dort ist es nämlich so, dass die Basisausbildung der Fahrprüfer und der Fahr­lehrer gleich ist und die weiterführende Ausbildung spezifisch für den entsprechenden Bereich getrennt erfolgt. Das wäre sehr effizient und vorteilhaft, denn dann hätten bei­de die gleiche qualitätsvolle Ausbildung. Es ist effizient, wenn der eine Teil weiß, was der andere prüft beziehungsweise was in der Ausbildung des anderen enthalten ist.

Sehr positiv finde ich – wie mein Vorredner schon erwähnt hat – die schon seit vier Jah­ren laufende Kooperation der BAV im Hinblick auf eine überbetriebliche Lehrlingsausbil­dung. Ich finde, das ist eine tolle Förderungsinitiative.

Zum Abschluss möchte ich dem Leiter der Bundesanstalt für Verkehr, Herrn Hofrat Ge­rald Pöllmann, und seinem Team für die rasche Erstellung dieses umfassenden Be­richtes 2009 danken. Ich hoffe, dass die Verantwortungsträger die empfohlenen Sicher­heitsmaßnahmen in geeigneter Weise umsetzen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

17.05

 


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