BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 26

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sind, auf dass eine Karte hätte gezückt werden können. Das sollte uns zu denken geben, und es sollte uns zu besonderem Eifer anspornen.

Wir haben einen richtigen Schritt getan, und ich sage dazu, wir haben ihn auch rechtzeitig getan. Und das ist der Grund dafür, Frau Kollegin Mühlwerth, dass wir den uns schriftlich mitgeteilten Wünschen des Tiroler Landtagspräsidenten und des Wiener Landeshauptmannes nicht beigetreten sind und diesen Punkt heute beschließen und nicht von der Tagesordnung absetzen.

Der Dialog mit den Ländern ist für uns wichtig, aber der Mitteilung, dass Diskus­sionsbedarf besteht, kann nicht gefolgt werden, denn es geht dabei um eine Frage, die monatelang diskutiert wurde, die unter großen Schwierigkeiten eine Mehrheit im Nationalrat gefunden hat – und das ist nichts, was man aufs Spiel setzen soll, indem man in letzter Sekunde noch einmal den Zug aufhält.

Die Verfassung und die Gesetze beinhalten immer die Möglichkeit von Novellen. Eine breite Initiative der Länder, in welche Richtung auch immer, wird sicherlich gründlich zu beraten sein – von uns, aber auch von anderen. Aber jetzt sollten wir Lissabon Realität werden lassen, auf einer gesicherten verfassungsgesetzlichen Grundlage und mit all dem Eifer, den wir bisher schon in diese Sache gesteckt haben. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)

9.36


Präsident Martin Preineder: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schen­nach. – Bitte.

 


9.36.16

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich erinnere mich noch an die Sitzung, bei der wir hier diesen Beschluss des Bundesrates gefasst haben. Es war für mich damals wahrlich kein einfacher Moment – das können Sie sich denken –: die Regierungsparteien in Verhandlungen mit jener Oppositionspartei, die bereit war, da tatsächlich in die Tiefe zu verhandeln für eine Zweidrittelmehrheit, und wir geben hier vorab zu einer Geset­zesinitiative die Zustimmung, die in dieser Weise dann auch Eingang in das Gesamt­gesetz gefunden hat. Der Druck war nicht unerheblich, aber der Druck zeigt auch das gesamte Ringen um den Lissabon-Vertrag und um eine Verfassung in Europa.

Ich denke, wir sind da auf einem richtigen Weg, und es ist richtig und wichtig, was da heute Gesetz wird. Es ist nicht nur, was das Verhältnis des Bundesrates betrifft, son­dern für den Parlamentarismus generell ein ganz besonderer Augenblick, denn im Bereich der Stärkung der parlamentarischen Mitwirkungsrechte in Europa hat es noch nie solch einen Quantensprung gegeben wie durch die heutige Beschlussfassung, durch dieses Gesetz, das von allen Seiten auch hinsichtlich der Besonderheit des Zustandekommens, der Ausgestaltung und auch des juristischen Aufbaus gelobt wurde. Es wurde in der Debatte – ich war auch anwesend – als „elegantes Gesetz“ dieser Republik bezeichnet.

Das Besondere hat Kollege Konecny schon hervorgehoben: dass für die nationalen Parlamente erstmals die Möglichkeit besteht, sich direkt – direkt! – zu Vorhaben der Europäischen Union an die Europäische Union zu wenden, und dass sie das Recht einer Subsidiaritätsklage, einer Subsidiaritätsrüge, aber auch ein Vetorecht haben, das zwar von der FPÖ bezweifelt wird – unter Artikel 23i findet man es –, das aber ein tatsächliches Vetorecht zu den gesamten Brückenklausel-Initiativen und zu den Passerelle-Bestimmungen ist.

Ja, so wichtig es ist, den Lissabon-Vertrag weiter dynamisch zu halten und ihn nicht als etwas Starres zu betrachten – so kann es auch eine Weiterentwicklung durch den Rat


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