BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 34

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Macht entledigt hat und ihre Entscheidungskraft verloren hat und dass mit der zu­nehmenden Durchdringung aller Bereiche unserer Gesellschaft durch die Wirtschaft gesellschaftliche Entwicklungen ausschließlich von Dividenden und Aktien abhängen. (Bundesrat Perhab: Das habe ich schon vermisst!) – Na, jetzt ist es da! (Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ. – Bundesrat Mag. Klug: Dieser Hunger kann gestillt werden!)

Ein starker Parlamentarismus national, europaweit, eine starke Volksvertretung könnte dieser Entwicklung ein bisschen den Wind aus den Segeln nehmen und den Glauben der Menschen an unser politisches System stärken. Mit dieser Novelle sind wir diesem Anspruch etwas näher gekommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

10.09


Präsident Martin Preineder: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Oster­mayer. – Bitte.

 


10.10.38

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da es eine Novelle ist, die von Ihnen ausgegangen ist, vom Parlament ausgegangen ist und nicht von der Regierung, hätte ich jetzt auf eine Wortmeldung verzichten können; aber da mich, als ich hier eingetroffen bin, eine Kollegin begrüßt hat und gesagt hat, Sie sind ja schon Stammgast, habe ich mir gedacht, ich melde mich jetzt doch zu Wort.

Stammgast ist jemand, der gerne wohin geht. Ich kann Ihnen sagen, ich bin dankbar, dass ich hier sein darf, und zwar aus mehreren Gründen. Der eine ist: Es ist immer wieder eine Überraschung. Beim letzten Mal war es Herr Bundesrat Schennach, der, soweit mir erinnerlich, zum ORF-Gesetz gesagt hat, dass er zu 95 Prozent dieses Gesetz hervorragend findet und dann diesem trotzdem nicht zugestimmt hat. (Heiterkeit.) Bei der Debatte im Nationalrat haben Abgeordnete der FPÖ die Rechte, die ja jetzt schon intensiv diskutiert und besprochen wurden, teilweise als Farce, als Augenauswischerei bezeichnet. Insofern war es durchaus angenehm, hier den Ausführungen von Frau Kollegin Mühlwerth zuzuhören. Was ich wieder gelernt habe, ist: Man ist wohlwollend einer Novelle gegenüber – und lehnt sie aber trotzdem ab! Das war die zweite Überraschung.

Aber es gibt auch einen anderen Grund, warum ich dankbar bin, hier zu sein: Es ist gewissermaßen auch ein historischer Moment. Zum einen, wie das Gesetz zustande gekommen ist: als Initiative ausgehend vom Parlament, vom Bundesrat – ich weiß, dass Mitarbeiter von uns ein bisschen im Hintergrund unterstützen durften, aber es ist trotzdem Ihre Initiative. Und das andere ist: Es ist, sagen mir Verfassungsexperten, tatsächlich die größte parlamentarische Novelle der Verfassung, unserer Bundes­ver­fassung.

Ich glaube, man kann es wie folgt zusammenfassen: Es gab den großen Ausspruch „mehr Demokratie wagen“. Dieses Gesetz ist ein Beispiel für „mehr Demokratie wagen“. Es werden die Rechte des Parlaments, die Rechte des Bundesrates deutlich ausgeweitet. Diese müssen, wie schon mehrfach gesagt worden ist, jetzt natürlich auch genutzt werden. Das ist klar, das ist bei jedem Gesetz so: Es ist nur so gut, wie letztendlich auch seine Anwendung und die Ausnutzung der Möglichkeiten, die damit eingeräumt werden.

Es gibt aber einen zweiten Punkt – das wurde heute auch schon erwähnt, ich mache es daher kurz –, der jenen Aspekt betrifft, den Kollegin Duzdar jetzt besonders hervorgestrichen hat, nämlich die Frage „mehr Demokratie in Europa“. Es gibt im Lissabon-Vertrag das Instrument der „europäischen Bürgerinitiative“. Darum wird ge-


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