BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 50

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in der ersten Gehaltsstufe von zwei auf fünf Jahre logischerweise auszudehnen. Die Anrechnungsmöglichkeiten wurden ebenfalls um drei Jahre ausgeweitet.

Damit kommt es im Vergleich zu bestehenden Regelungen – das ist auch wichtig – abhängig vom Geburtstag lediglich zu geringfügigen Änderungen. Das hat man uns im Ausschuss auch entsprechend dargestellt, aber dort habe ich den Kollegen Ertl vermisst. Da hätte man diese Fragen, die sich für einen auftun, entsprechend unter­bringen können, Herr Kollege Ertl. (Bundesrat Ertl: Weil die Ausschüsse parallel waren! – Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Man muss in den Ausschüssen sein, wo man selber Redebeiträge liefert. Das ist essenziell, Herr Kollege. Dort muss man dabei sein und sich mit einbringen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Für alle im Dienststand befindlichen Kolleginnen und Kollegen bleibt durch ent­sprechende Übergangsbestimmungen die alte Rechtslage bestehen. Das ist auch wichtig.

Die Erhöhung des Urlaubsausmaßes wird in Zukunft an das 43. Lebensjahr gekoppelt. (Bundesrat Ertl: Drei Jahre schlechter!) Das ist eine Verbesserung für fast alle Kolleginnen und Kollegen, da nun die Zeiten in der Privatwirtschaft oder sonstige Zeiten für die Erhöhung des Urlaubsausmaßes ebenfalls berücksichtigt werden.

Ebenso fällt für Neueintretende die Jubiläumszuwendung um 3 Jahre früher an.

Ich frage mich wirklich nochmals, Herr Kollege Ertl, wo hier die Verschlechterungen oder die Nachteile liegen. Ich darf jedenfalls die von Ihnen nicht ins beste Licht gestellte Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zitieren:

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst konnte erreichen, dass durch die Neuregelung für niemanden – egal, ob ein öffentlich-rechtliches oder ein vertragliches Dienstverhältnis vorliegt – ein Nachteil entsteht. – Zitatende.

Wir werden dieser Vorlage natürlich unsere Zustimmung erteilen. Herr Kollege Ertl, ich darf Sie im Sinne einer Verbesserung auch für die Kolleginnen und Kollegen von der AUF ersuchen, hier mitzustimmen. Das ist essenziell. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.13


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


11.13.04

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt nicht den Kollegen Ertl inhaltlich in Schutz nehmen, aber in einem Punkt, denke ich, ist die Kritik an ihm ein bisschen unberechtigt. Kollege Mayer, als Angehöriger einer kleinen Fraktion ist es sehr schwierig bis manchmal unmöglich, dass man alle Ausschüsse gleichzeitig besetzt. Da tut ihr euch als zwei große Fraktionen wesentlich leichter. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich weiß, was du gemeint hast, aber da ist, glaube ich, die Kritik ein bisschen unberechtigt.

Aber nun zum Inhalt, liebe KollegInnen. Auch wir werden diesem Gesetz unsere Zustim­mung erteilen, aber nicht weil wir von der Arbeit der Regierung so überzeugt sind (Heiterkeit), sondern weil wir erkennen, dass in diesem Gesetz mehr Sicherheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zumindest minimal Rechnung getragen wird.

Manchmal kann man sich aber schon darüber wundern, wie die Bundesregierung arbeitet, denn das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das zu dieser Novelle ge-


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