BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 117

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Wir haben vermutlich einen potenziellen Anwendungsfall, wenn im Kosovo staats­rechtlich und auch mit serbischer Mitwirkung endgültig geklärt ist, welche Staatbür­gerschaft in Mitrovica angenommen wird. Das ist eine interessante und spannende Frage. Heute ist es de facto so, dass den dortigen Einwohnern die Staatsbürgerschaft zwar zusteht, dass aber davon demonstrativ kein Gebrauch gemacht wird. – Wie gesagt, es sind auch andere künftige Fälle vorstellbar.

Das Übereinkommen versucht nun, solche negativen Folgen der Teilung von Staaten, des Entstehens neuer Staaten zu vermeiden, und es bewegt sich damit im Rahmen seiner Kernkompetenz, nämlich Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte.

Der Europarat, der natürlich nicht die Publizität und die internationale Aufmerksamkeit der Europäischen Union genießt, ist nichtsdestoweniger Forum für einen sehr viel größeren europäischen Raum; Kollege Kühnel hat schon von seinen 47 Mitglied­staaten gesprochen. Er legt einen Standard fest, und dieses Übereinkommen, dem man erst beitreten muss – nicht nur Österreich, auch andere, vielleicht davon Betrof­fenere, weil ich ja doch nicht in naher Zukunft mit der Kärntner Unabhängigkeit rechne, und wir würden diesbezüglich auch keine Probleme machen, sofern die Schulden in den neuen Nationalstaat mitgenommen werden –, dieser Standard sollte umfassend umgesetzt werden.

Ich möchte aber Kollegen Kühnel ausdrücklich unterstützen in seiner Erwähnung des reziproken Problems: Es gab einmal einen wunderbaren Film über die Schweizer­macher, über die Schwierigkeiten, die ein Italiener hatte, noch dazu einer mit einer linken Gesinnung, als ordentlicher Schweizer Bürger anerkannt zu werden. – Nun ja, es gibt auch Ungarnmacher, es gibt Rumänenmacher in großer Zahl und es gibt auch Russenmacher. Es gibt eben Staaten, die ein Konzept der Staatsbürgerschaft haben – und auch darüber muss auf internationaler Ebene gesprochen werden –, dem nicht nur Sympathie für Menschen der gleichen Sprache zugrunde liegt, sondern bei dem es auch eine, na ja, zumindest imperialistische Konnotation gibt, um es sehr zurückhaltend und nicht anklagend zu formulieren.

Auf ein solches Übereinkommen über die Regelung, wie das mit Mehrfach­staats­bürgerschaften in einem zusammenwachsenden Europa sein kann – unter welchen Bedingungen und mit welchen Vorbehalten –, müssen wir noch warten, aber dieses Übereinkommen können wir heute für Österreich beschließen, und das werden wir selbstverständlich tun. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Schennach.)

15.25


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


15.25.47

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich schließe mich vollkommen den beiden Vorrednern an: Es ist ein gutes Abkommen! Es ist ein Abkommen, das von der richtigen Institution gekommen ist, nämlich dem Europarat. Es wäre nicht so gut, wenn es nur ein EU-europäisches Abkommen wäre, da ja viele Probleme in Europa, wie Kollege Konecny das schon angesprochen hat, in einem Zusammenhang zu sehen sind.

Zum Teil fördert natürlich auch die europäische Politik, lieber Albrecht Konecny, diese Macher! Zum Beispiel hatten wir lange ein katastrophales Visaregime am Balkan, sodass bosnische Staatsbürger mit kroatischem Pass kein Visum brauchten – jetzt brauchen auch serbische Staatsbürger (Bundesrat Konecny: Bosnien!) Bosniens, Serben aus Bosnien kein Visum, aber die Bosniaken sind noch immer in ihrer Bewe-


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