BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 122

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Es geht einerseits um die elektronische Fußfessel. – Das ist allerdings ein etwas vul­garisierter Ausdruck; vielleicht sollte man es als „elektronisch überwachten Hausarrest“ bezeichnen. Diesbezüglich ist festzustellen, dass die Gefängnisse in Österreich etwas überbelegt sind und dass wir natürlich auch eine hohe Anzahl an Untersuchungs­häftlingen haben, wobei das bei den Untersuchungshäftlingen eher nicht angewendet werden soll, sondern wenn gewisse Strafrahmen gegeben sind, könnte man von die­sem elektronisch überwachten Hausarrest Gebrauch machen. Im Ausschuss haben wir erfahren, dass in Österreich theoretisch 300 Personen dafür infrage kämen.

Darauf, was für Vorteile dieser elektronisch überwachte Hausarrest hat, wird, so nehme ich an, Herr Kollege Schennach in seinen Ausführungen aufgrund seiner Erfah­rung als Bewährungshelfer etwas tiefschürfender eingehen. Ich sage ausdrücklich: Erfahrung als Bewährungshelfer – nicht, dass das falsch verstanden wird. (Bundesrat Schennach: Danke schön, sehr reizend! Heiterkeit.)

Der zweite Punkt, mit dem wir uns kurz auseinandersetzen müssen, ist, dass strafbare Handlungen einerseits international begangen werden, aber auch auf der Durchreise passieren können. Man begibt sich dann zurück in sein Heimatland, und hinsichtlich des Prozesses, der irgendwann einmal erfolgen könnte, denkt man sich, vielleicht könnte man das Problem durch Entfernung und durch Abwesenheit planieren. Dem soll auf die Dauer nicht so sein, und deshalb ist es so wichtig, dass auch Regelungen geschaffen wurden, um die Sicherstellung zu gewährleisten. Das heißt, es wird eine Geldleistung erbracht oder sonst etwas Entsprechendes abgeliefert, damit man auch die Bereitschaft zeigt, später anwesend zu sein, wenn die Hauptverhandlung statt­findet.

Meiner Ansicht nach ist das das Wesentliche aus diesem langen Titel, der da vorliegt, und meine Fraktion wird dem zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schennach.)

15.42


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundes­rätin Mosbacher. – Bitte.

 


15.42.05

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister, in aller Bescheidenheit: Ich wollte Sie nur darauf hinweisen, dass auch Bundesrätinnen hier herinnen sitzen. – Sie haben die Herren Bundesräte angesprochen. (Bundesminister Dr. Spindelegger: „Damen und Herren“ habe ich gesagt!) – Ich habe nur „Herren Bundesräte“ verstanden. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist ja zulässig, zu sagen „Damen und Herren Bundesräte“!) Da müssen wir genau eruieren, was da wirklich gesagt wurde. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Entschuldigung, ich habe es so verstanden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits unter Justizministerin Maria Berger wurden schon intensiv Möglichkeiten geprüft und Versuche unternommen, im Sinne eines humanen und fortschrittlichen Strafvollzugs für geeignete Fälle einen elektronisch überwachten Hausarrest einzuführen, wie es Dr. Kühnel schon gesagt hat. Primär aus technischen Gründen hat sich dieses Projekt aber verzögert.

In dieser Gesetzgebungsperiode fand man sich in der Situation, dass trotz des Haft­entlastungspaketes der vorigen Gesetzgebungsperiode die Justizanstalten in Öster­reich noch immer durch den hohen Häftlingsstand belastet sind.

Ein paar Zahlen dazu: Zum Stichtag 1. Jänner 2010 wurden 8 365 Personen in unse­ren Justizanstalten im Strafvollzug beziehungsweise in Untersuchungshaft angehalten; zum Stichtag 1. Mai 2010 waren es 8 671. In Untersuchungshaft befanden sich zum


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