BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 135

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Interesse daran, dass die Menschen einen Arbeitsplatz haben, noch dazu in Betrieben mit zero emission oder mit kaum Emissionen, zum Beispiel beim Feinstaub, und das ist mit diesem Gesetz gelungen, indem wir eben im Falle besagter „Sanierungsgebiete“ bei der wirtschaftlichen Ansiedlung die EU-Grenzwerte anwenden. Verschiedenste Aus­nahmeregelungen haben wir auch beseitigt, um den Landeshauptleuten den Voll­zug zu erleichtern. Aufgrund der Unzahl von Ausnahmeregelungen haben die Lan­deshauptleute gemeint, das kann so nicht funktionieren, das ist nicht sinnvoll.

Wir haben in Österreich elf Regionen, also die neun Bundesländer sowie Wien und Graz als Städte, die Feinstaubprogramme vorlegen mussten. Alle Programme wurden anerkannt, außer jenes im Großraum Graz. Durch besagte Inversionswetterlage ist das Programm nicht ausreichend, und daher wird in Graz das Thema Sanierungs­ge­biet/Umweltzone diskutiert. Dieser heutige Gesetzesbeschluss ermöglicht es mir, eine Verordnung zu erlassen, wonach die Autos nach Abgasklassen zu normieren sind. Das ist die Grundvoraussetzung für eine derartige – nennen wir es – Umweltzone, dass eben Autos, die höhere Emissionswerte haben, beschränkte Zufahrt haben.

Die Ausgestaltung der Umweltzone ist der jeweiligen Region überlassen, also in die­sem Falle Graz. Aber worum es mir geht, ist, dass wir ein österreichweit einheitliches Pickerlsystem haben, dass es nicht in Wien ein rotes Pickerl gibt, in Graz ein grünes und in Linz ein gelbes, sondern dass das einheitlich ist. Das betrifft aber natürlich nur jene Regionen, in denen derartige Umweltzonen eingerichtet sind. Wenn die Steier­mark, wenn Graz sagt, das trägt dazu bei, den Feinstaub zu reduzieren, damit es den Menschen besser geht, dann soll das gemacht werden. Das schreibe ich nicht vor, sondern vorhin bereits erwähnter Werkzeugkoffer ermöglicht es den Regionen einzu­greifen und in diesen Bereichen aktiv zu werden.

Eine Anmerkung zur Winterstreuung. Frau Kollegin Kerschbaum! Zu dem, was Sie zitiert haben, ist zu sagen, wir haben uns diesbezüglich zur Gänze an EU-Bestim­mungen gehalten. Wir haben nur das umgesetzt, was in allen beziehungsweise in vielen EU-Staaten umgesetzt wird: die Möglichkeit, die Winterstreuung gerecht und fair zu berechnen – nicht schönzurechnen oder zu sagen: Gibt es nicht, berechnen wir nicht, daher findet auch keine Emission statt. Wir bewegen uns natürlich auf EU-Terrain, um faire, vergleichbare Bedingungen zu haben.

In diesem Sinne herzlichen Dank für die Zustimmung. Das ist ein Meilenstein, ein wich­tiger Punkt. Wir haben jetzt lange darum gekämpft, auch mit den Bundesländern, mit den Umweltreferenten im Sinne der Luftreinhaltung, um die Bundesländer in die Lage zu versetzen, Luft rein zu halten und gleichzeitig wirtschaftliche Entwicklung zu ermög­lichen. – Herzlichen Dank und schönen Sommer! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

16.29


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Wünsche.

Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite