Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 (14. Ärztegesetz-Novelle), das Zahnärztegesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (72. Novelle zum ASVG), das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das MTD-Gesetz und das MTF-SHD-Gesetz geändert werden (Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung) (779 d. B. und 853 d. B. sowie 8352/BR d. B. und 8374/BR d. B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 25. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztegesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das MTD-Gesetz und MTF-SHD-Gesetz geändert werden.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Ich begrüße ganz herzlich Herrn Bundesminister Stöger bei uns im Bundesrat. (Allgemeiner Beifall.)
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.
16.31
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätztes Präsidium! Herr Bundesminister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Mit dieser Gesetzesvorlage sind wir, glaube ich, einen guten Schritt in Richtung weiterer Maßnahmen zur Versorgung im österreichischen Gesundheitssystem gegangen. Ziel dieser Gesetzesvorlage ist es sicherlich, ein integriertes Versorgungsangebot zu schaffen, um einerseits die Wirtschaftlichkeit und andererseits natürlich auch den Zugang für PatientInnen zu den Leistungen im ambulanten Bereich zu verbessern.
Hinsichtlich des Zugangs zu den Leistungen gab es für Patienten und Patientinnen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten immer wieder Probleme. Das heißt, in der Nacht beziehungsweise an Wochenenden ist es oftmals schwierig, dass Hausbesuche stattfinden.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite