BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 145

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und bin sehr froh, dass auch das verboten worden ist. Gesetzlich sind auch die Stachel­halsbänder verboten.

Ein grausames Vorgehen ist das Töten der Krustentiere, die ohne Betäubung in siedendes Wasser geworfen werden. Ich möchte schon sagen: ein unsagbares Leid für die Tiere! Da ich dieser Tage gelesen habe, dass ein Esel für Werbezwecke an einem Fallschirm in die Luft gezogen wurde, fürchte ich, dass die Art des Tierleides immer wieder neue Formen annimmt und der Gesetzgeber weitere Maßnahmen setzen müsste.

Eine begrüßenswerte Bestimmung ist auch das Tierhalteverbot für Menschen, die bereits Tiere gequält haben.

In Österreich gibt es zwar ein sehr strenges und modernes Tierschutzgesetz, jedoch müsste ein einheitliches Gütesiegel mit der Bezeichnung „tierschutzgerecht“ ver­pflichtend sein. Sie, Herr Minister, haben das auch gefordert. Importprodukte aus anderen Ländern könnten somit überprüft werden, man könnte feststellen, ob auch dort Tierschutzbestimmungen eingehalten wurden und werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass durch diese Novelle wieder ein Schritt zur Vermeidung von Tierleid getan wurde. Ich wünsche mir von den Behörden, dass die vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen bei Verstößen angewandt werden. Tierschutz macht nur Sinn, wenn Verfehlungen auch dementsprechend be­straft werden.

Ich denke, nur dann, wenn wir immer wieder auf Verletzungen an Tieren, sei es psy­chisch oder physisch, aufmerksam machen und uns für unsere Mitgeschöpfe ein­setzen, werden wir, so hoffe ich, das eine oder andere Leid verhindern können.

Abschließend wünsche ich Ihnen einen schönen und erholsamen Urlaub und einen schönen Sommer. (Allgemeiner Beifall.)

17.04


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Keuschnigg. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.04.42

Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Da wir heute sehr viele, auch große konsensorientierte Materien haben, dürfen wir durchaus auch einen kleinen Konflikt austragen.

Frau Kollegin Kerschbaum (Zwischenruf des Bundesrates Konecny), wir haben im Jahre 2005 in einer sehr intensiven parlamentarischen Phase – ich war damals im Nationalrat vertreten – durch eine sehr schwierige Konsensfindung, aber mit, glaube ich, sehr viel gutem Willen, ein sehr gutes österreichisches Tierschutzgesetz auf den Weg gebracht. (Bundesrätin Kerschbaum: Ja, und jetzt weichen wir es auf!)

Und jetzt hat sich gezeigt, dass der Vollzug Probleme macht, dass wir eigentlich in vielerlei Hinsicht in einer Patt-Stellung stehen und dass der Tierschutz in mancherlei Hinsicht steht, dass man einfach nicht mehr weiterkommt. Aus diesem Grunde ist es, glaube ich, vernünftig, wenn man solche Dinge erkennt und dann neue Strukturen schafft, die funktionieren sollen. So sehe ich auch diese Sache.

Die Tierschutzkommission, die in Begleitung des Herrn Bundesministers die politische Federführung übernimmt und in der alle politischen Parteien, die dem Hohen Haus angehören, vertreten sind, hat die Aufgabe, einen Arbeitsplan für den Tierschutz zu erstellen und vor allem in Zukunft die wissenschaftlichen Grundlagen aufzuarbeiten und zur Verfügung zu stellen. (Bundesrätin Kerschbaum: ... keine kritischen Fragen stellt!)

 


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