BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 144

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

rungsparteien eine Zweidrittelmehrheit haben, und auf der anderen Seite gibt es den Vollzugsbeirat, der neu geschaffen wird, wo die Landesveterinärbehörden sich regel­mäßig treffen. – Die treffen sich ohnehin schon, also wozu man dann dieses Gremium schaffen musste, ist für uns rätselhaft.

Im Prinzip geht es darum, dass der Tierschutzrat, den es ja schon gibt und dem schon in der letzten Novelle leider einige Zähne gezogen worden sind, noch weniger zu sagen haben wird als bisher. Es ist ja so, dass der Tierschutzrat dreimal im Jahr zusam­mentritt und Empfehlungen ausspricht, aber diese Empfehlungen – vielleicht überzeugen Sie mich vom Gegenteil – werden so gut wie nie umgesetzt. Meiner Meinung nach wäre es wichtig, wenn man den Tierschutz ernst nimmt, auch die Tierschutzorganisationen, den Tierschutzrat etwa, ernst zu nehmen. Das machen Sie mit dieser Gesetzesvorlage nicht, und deshalb werden wir nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.59


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.00.02

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Sozialdemokratische Partei wird dieser Gesetzesnovelle sehr wohl zustimmen, denn ich denke, dass es mit jeder Novellierung auch eine Verbesserung im Tierschutz geben wird.

Mit 1. Jänner 2005 trat das einheitliche Bundes-Tierschutzgesetz in Kraft, und dieses Gesetz brachte sehr viele Neuerungen und Verbesserungen. In ganz Österreich herrschen nunmehr für alle Tiere die gleichen Bestimmungen. Ziel dieses Gesetzes war und ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere, aus der beson­deren Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf heraus.

Zur Förderung des Tierschutzes sind Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, das Verständnis für den Tierschutz in der Öffentlichkeit zu wecken und zu vertiefen und tierfreundliche Haltungssysteme sowie die Anliegen des Tierschutzes zu fördern.

Die Tierschutzinteressen werden in den Ländern von weisungsfreien Tierschutz­om­buds­männern vertreten, und ich weiß, dass diese auch sehr oft angerufen werden und die Anliegen der Menschen, die Verletzungen im Bereich des Tierschutzes einbringen, sehr ernst nehmen. Seitens des Bundes sind neue Gremien vorgesehen, und zwar die Tierschutzkommission und der Vollzugsbeirat.

Ein besonderes Augenmerk wird auf die Verhinderung von Leid gelegt, es gibt strenge und klare Bestimmungen gegen Tierquälerei. So ist zum Beispiel das Kupieren des Schwanzes, was früher sehr oft bei Jagdhunden vorgenommen wurde, verboten, und auch das Durchtrennen der Stimmbänder ist gesetzlich, Gott sei Dank, nicht mehr erlaubt. Das Tierschutzgesetz sagt aus, dass keinem Tier Leid und Schmerz zugefügt werden darf. Kein Tier darf in Angst versetzt werden, wodurch es psychischen und physischen Schaden erleidet.

Diese Kriterien gelten auch für die Haltung der Nutztiere, nur werden diese nicht immer eingehalten. Ich darf da an die Mastbetriebe in der Schweinehaltung oder die Haltung von Hunden in Zwingern, die viel zu wenig Platz bieten und nicht artgerecht ausge­stattet sind, erinnern. Ein Erfolg ist jedoch bei der Ausbildung von Hunden zu ver­zeichnen.

Es darf keine schmerzhafte Hundetrainingsmethode mehr angewandt werden. Der Handel, der Besitz, der Erwerb und die Verwendung von Elektrohalsbändern ist ver­boten. Ich selbst habe bei Hundetrainings oft gesehen, wie diese Tiere gequält wurden,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite