BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 143

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Wir schaffen damit praxisnahe Vorschriften zur besseren Überwachung dieser krimi­nellen Geschäftsfelder und bringen in diesem Bereich mehr Sicherheit und Schutz für die Konsumenten. Wir werden deshalb diesem Arzneimitteleinfuhrgesetz gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

16.56


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.56.33 28. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (672 d.B. und 846 d.B. sowie 8377/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Hensler. Bitte um die Berichterstattung.

 


16.56.47

Berichterstatter Friedrich Hensler: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Natio­nal­rates vom 09. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.57.44

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden dieser Än­derung des Tierschutzgesetzes nicht zustimmen, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Der Tierschutzrat wird jetzt mit dieser Novellierung des Tierschutzgesetzes wie­der ein Stück entwertet. Der Tierschutzrat wird von Ihnen ohnehin oft viel zu wenig ernst genommen, und die weitere Entwertung seiner Vorschläge ist für uns einfach nicht akzeptabel.

Es ist schon auffällig, dass im Bericht, den der Bundesratsausschuss zu diesem Gesetz vorlegt, die Änderungen für den Tierschutzrat nicht einmal vorkommen. Ich habe mich gewundert, warum die Grünen im Nationalrat abgelehnt haben. Ich habe dann recherchieren müssen, und irgendwo im Bericht des Nationalrates findet man dann die Tatsache, dass neben dem Tierschutzrat jetzt noch zwei weitere Gremien installiert werden, die, sagen wir einmal so, weniger tierschutzfreundlich zusam­men­gesetzt sind. Auf der einen Seite gibt es das politische Gremium, in dem die Regie-


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