BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 12

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nahmen zu verzeichnen, sondern in etwa eine gleichbleibende Szene auf konstantem Niveau.

Die Bevölkerung ist aber, was rechtsradikale, nach dem Verbotsgesetz zu ahndende Delikte betrifft, wesentlich sensibler geworden. Veranstaltungen, die früher von Wirten noch geduldet wurden, werden heute beispielsweise von ihnen angezeigt. Ich möchte hier aber schon klarstellen, dass sich nicht alle Delikte, die nach dem Verbotsgesetz angezeigt wurden, aus der echten rechtsradikalen Szene herauskristallisiert haben.

Herr Kalina, nehmen wir das Beispiel Ebensee her – ich bin selbst Oberösterreicherin –: Sie wissen ganz genau, dass die Jugendlichen, die so grauslich und pietätslos vorge­gangen sind – es gibt ja jetzt auch einen Prozess –, nicht aus einer rechtsradikalen Szene stammten, sondern aus sozialdemokratischem Hause. (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.)

Das heißt, da muss man schon unterscheiden, was die eigentliche rechtsradikale Szene ist und was andere nach dem Verbotsgesetz angezeigte Delikte sind, die natürlich zu ahnden sind, damit sich keine rechtsradikale Szene entwickelt. Sehr unangenehm sind beispielsweise Schmierereien in Mauthausen, sehr unangenehm sind auch andere Schmierereien.

Folgende präventive Maßnahmen wurden gesetzt: Zwischen den Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und den regionalen Stadt- und Lan­desschulräten besteht regelmäßiger Kontakt, und wir haben besondere Informations­ver­anstaltungen durch die Sicherheitsbehörden zum Thema Rechtsextremismus auf Anfrage der Schulen erweitert, weil wir glauben, dass es in manchen Bereichen seitens der Jugendlichen diesbezüglich an Unrechtsbewusstsein mangelt.

Zur Sensibilisierung von Gewerbetreibenden – denken Sie an die Wirte oder andere Veranstalter – wurden eigene Informationsfolder zum Thema geschlossene rechts­extre­mistische Veranstaltungen aufgelegt und über die einschlägigen Interessen­vertre­tun­gen verbreitet.

Es gab auch Kontaktaufnahmen der Sicherheitsbehörden zu Vermietern von Räum­lichkeiten für derartige Veranstaltungen – zu deren Information beziehungsweise Sensibilisierung. Daher gibt es jetzt auch mehr Anzeigen.

Weitere Maßnahmen waren: gemeinsame Projekte der Staatsschutzstellen mit sozial­wissenschaftlichen Einrichtungen hinsichtlich der Aufarbeitung potenziell rechtsextre­mis­tischer Täterkreise, verstärkter Informationsaustausch mit ausländischen Sicher­heitsbehörden. Denken Sie nur daran, dass das österreichische Verbotsgesetz wesent­lich strenger ist als jenes in Bayern. Deshalb weichen die echten extremistischen Gruppen nach Bayern aus. Wir stehen daher auch mit den bayrischen Behörden in intensivem Kontakt.

Bei den Sicherheitsbehörden und bei der Exekutive gibt es weiters eine ergänzende Aus- und Weiterbildung im Zusammenhang mit den neuen Erscheinungsformen, denn während die rechtsextremistischen Gruppierungen früher in ihrer Erscheinung noch äußerlich erkennbar waren, weil sie sich mit nonverbalen Kommunikationsmitteln – Stiefeln, Schuhen, Kleidung et cetera – ganz gezielt auch im äußeren Erscheinungsbild deklariert haben, erkennen wir heute, dass extremistische Gruppen nicht mehr so pseudo-uniformiert auftreten. Auch in diesem Bereich schulen wir die Exekutive, um das zu erkennen.

Bei entsprechenden Informationslagen erfolgt vermehrte Streifentätigkeit, eine schwer­punktmäßige Überwachung von sensiblen Objekten und vor allem auch eine intensive Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden mit den Landespolizeikommanden.

 


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