Abkommen zwischen der Regierung der Republik
Österreich und der Regierung des Staates Katar über
kulturelle Zusammenarbeit; Verhandlungen
Vortrag an den Ministerrat
Es besteht Interesse seitens der Republik Österreich und seitens des Staates Katar, eine vertragliche Basis für die kulturellen bilateralen Beziehungen zu schaffen und ein Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit abzuschließen.
Ein solches Abkommen hätte den Zweck, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken und die Zusammenarbeit im Kulturbereich zu fördern. Es könnte durch ein solches Abkommen die Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft unterstützt und der kulturelle Austausch gefördert werden. Die Schaffung einer Gemischten Kommission ist nicht vorgesehen.
Für die Verhandlung des Abkommens wird nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:
Ges. Dr. Hans Martin Windisch-Grätz Bundesministerium für europäische und
Delegationsleiter internationale Angelegenheiten
Ministerialrätin Mag. Martina Maschke Bundesministerium für Unterricht, Kunst
und Kultur
Ministerialrat Mag. Norbert Riedl Bundesministerium für Unterricht, Kunst
und Kultur
Ministerialrätin Dr. Anna Steiner Bundesministerium für Unterricht, Kunst
und Kultur
Sofern Beschlüsse über finanzielle Auswirkungen gefasst werden, werden sie aus den dem zuständigen Ressort zu Verfügung gestellten Mitteln bedeckt.
Das geplante Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur stelle ich den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar über kulturelle Zusammenarbeit zu bevollmächtigen.
Wien, am 13. Juli 2010
SPINDELEGGER m.p.“
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„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
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