BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 36

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Abkommen zwischen der Regierung der Republik

Österreich und der Regierung des Staates Katar über

kulturelle Zusammenarbeit; Verhandlungen

Vortrag an den Ministerrat

Es besteht Interesse seitens der Republik Österreich und seitens des Staates Katar, eine vertragliche Basis für die kulturellen bilateralen Beziehungen zu schaffen und ein Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit abzuschließen.

Ein solches Abkommen hätte den Zweck, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken und die Zusammenarbeit im Kulturbereich zu fördern. Es könnte durch ein solches Abkommen die Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft unterstützt und der kulturelle Austausch gefördert werden. Die Schaffung einer Gemischten Kommission ist nicht vorgesehen.

Für die Verhandlung des Abkommens wird nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:

Ges. Dr. Hans Martin Windisch-Grätz                   Bundesministerium für europäische und

Delegationsleiter                                                                                internationale Angelegenheiten

Ministerialrätin Mag. Martina Maschke                Bundesministerium für Unterricht, Kunst

                                                                                                                                                           und Kultur

Ministerialrat Mag. Norbert Riedl                             Bundesministerium für Unterricht, Kunst

                                                                                                                                                           und Kultur

Ministerialrätin Dr. Anna Steiner                              Bundesministerium für Unterricht, Kunst

                                                                                                                                                           und Kultur

Sofern Beschlüsse über finanzielle Auswirkungen gefasst werden, werden sie aus den dem zuständigen Ressort zu Verfügung gestellten Mitteln bedeckt.

Das geplante Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur stelle ich den

Antrag,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar über kulturelle Zusammenarbeit zu bevoll­mäch­tigen.

Wien, am 13. Juli 2010

SPINDELEGGER m.p.“

*****

„Der Generalsekretär

für auswärtige Angelegenheiten

Dr. Johannes Kyrle

 


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