BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 45

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rungen anpassen. Zum einen – wir haben ja auch vom Kollegen Ertl sehr ausführlich gehört, was in der Novelle steht – wird mit der Novelle ermöglicht, dass Zivildiener künftig in neuen Bereichen, nämlich etwa in Kindergärten oder Integrationseinrichtun­gen tätig sind. Das sind Bereiche, wo mehr Bedarf nach Unterstützung durch Arbeits­kräfte besteht, es sind gleichzeitig aber auch Bereiche – und daher begrüße ich das –, in denen die jungen Männer über die bestehenden Bereiche des Sozial- und Gesund­heitswesens hinaus Erfahrungen sammeln können und somit auch in weitere Berufs­felder hineinschnuppern können.

Zum anderen lockert die vorliegende Novelle bisher bestehende Einschränkungen für Zivildiener, vor allem im Bereich des 15-jährigen Waffenverbots. Sie ermöglicht den Zivildienern erst, nämlich künftig, in Sportschützenvereinen, Traditionsvereinen und Jagdverbänden Waffen zu führen. – Ich halte das für sehr logisch, denn mit der Zivil­diensterklärung lehnt man ja Gewalt, Waffengewalt gegen Menschen ab, nicht aber gegenüber Tieren etwa oder gegenüber Zielscheiben.

Weiters können wir mit unserem heutigen Beschluss möglich machen, dass in Zukunft  Zivildiener unter besonderen Voraussetzungen später Polizisten werden können. Ich halte das für sehr fair, denn Lebenspläne und Einstellungen junger Menschen – das erleben Sie in vielen anderen Bereichen auch – können sich ändern, und jemand, der an der Gesellschaft einen wertvollen Dienst leistet, soll dadurch nicht über Gebühr eingeschränkt werden. Es ist nicht nur fair, es ist auch gescheit, denn ich glaube, wir sollten junge Männer, die für den Beruf des Polizisten motiviert sind, der Polizei nicht vorenthalten.

Ganz allgemein – erlauben Sie mir noch einige grundsätzliche Gedanken – ist es natürlich mein Job als Jugendvertreterin, darauf zu schauen, dass junge Menschen von der Gesellschaft nicht über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Der Präsenzdienst wie auch der Zivildienst selbst sind, auch wenn es keine direkten Geldleistungen sind, in Geld messbar, sind Leistungen junger Männer an unsere Gesellschaft, für die sie nicht nach marktwirtschaftlichen Kriterien entlohnt werden, wo sie definitiv mehr beitragen, als sie bezahlt bekommen. Insofern ist es mir ein besonderes Anliegen, auch angesichts der aktuellen Diskussion, zwei Gedanken anzubringen:

Erstens: Wir müssen uns alle gemeinsam insgesamt Gedanken machen – möglichst rasch, finde ich, möglichst intensiv und möglichst kreativ –, wie wir unsere Sozial­dienste und unser Gesundheitswesen finanzieren können, vor allem die vielen Arbeits­kräfte, die in diesen Bereichen in Zukunft dringend notwendig sein werden, denn allein auf Zivildienern kann der Druck in Zukunft und auf Dauer nicht lasten.

Zweitens: Wenn wir junge Menschen Dienst an der Gesellschaft leisten lassen, dann soll das auch Sinn machen – für die Gesellschaft insgesamt und für jede oder jeden Einzelnen, der oder die diesen Dienst leistet. Ganz viele junge Menschen, nämlich etwa eine Million in ganz Österreich, sind ehrenamtlich, also freiwillig und unentgeltlich für andere tätig, nämlich immer dort, wo sie spüren, dass ihr Engagement auch Sinn macht. Umso mehr gilt es sowohl im Präsenz- als auch im Zivildienst diese so zu gestalten, dass sie für den und für die, die sie leisten, auch Sinn stiften. Mit der heute vorliegenden Novelle zum Zivildienstgesetz setzen wir aus meiner Sicht in diese Richtung wichtige Schritte.

Ich möchte abschließend ein Danke an die Frau Bundesministerin formulieren: Danke, dass sie hier auf einen Vorschlag auch der Jungen ÖVP eingegangen ist. Du, Frau Bundesministerin, zeigst damit, dass du die Leistungen junger Männer für unsere Gesellschaft anerkennst, dass du ihre Anliegen auch zu deinen Anliegen machst, dass du uns Junge und unsere Vorschläge ernst nimmst und dass wir gemeinsam so den Zivildienst weiterentwickeln können. Ich würde mir wünschen, dass dieses dein


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