BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 44

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Es schafft die Möglichkeit der einmaligen Beantragung der Erlöschung der Zivildienst­pflicht bis zum 28. Lebensjahr, damit man einen Beruf, welcher den Grundwehrdienst als Voraussetzung hat, auch ausüben kann, dies allerdings unter den Voraus­setzungen: Abgabe einer Erklärung, dass die getätigte Gewissenserklärung nicht mehr zutrifft und dass der Beruf nur wegen des Zivildienstes nicht ausgeübt werden kann. Es ist eine schriftliche Antragstellung sowie eine Eignungszusage des künftigen Dienst­gebers notwendig. Bei einer Aufhebung für zwölf Monate lebt die Wehrpflicht wieder auf. Nach zwölf Monaten und keiner Aufnahme in den Dienst lebt die Zivildienstpflicht wieder auf. Von solchen Wehrpflichtigen ist kein Grundwehrdienst zu leisten.

Durch Verordnung des jeweils betroffenen Ministers wird festgelegt, wie weit der bereits vollständig abgeleistete ordentliche Zivildienst bei der jeweiligen Ausbildung Berück­sichtigung findet, wobei auch eine militärische Ausbildung vorgesehen werden kann. Es wird über den Verordnungsweg festgelegt, dass jedes Ministerium – Inneres, Justiz oder Landesverteidigung – selbständig beurteilen kann, wie lange der nachzu­holende Wehrdienst tatsächlich zu dauern hat.

Ich glaube, das ist ein völlig falscher Weg. Jemand, der einmal öffentlich bekundet hat, der einmal gesagt hat und der Republik gegenüber bekundet hat, dass er den Dienst mit der Waffe nicht versehen kann, wird vielleicht später, wenn er dann tatsächlich Polizist ist, gehörige Probleme haben, wenn er seine Dienstwaffe gebrauchen muss.

Die zweite Stoßrichtung – das ist wirklich absurd – ist die Regelung, dass Zivildiener, die eben diese Gewissensprüfung abgelegt und erklärt haben, den Dienst an der Waffe nicht versehen zu können, in den Besitz von waffenrechtlichen Dokumenten gelangen können. Ich kann nicht verstehen, warum man das so macht. Wir sind aus den nachstehenden Gründen gegen diese Regierungsvorlage:

Es kommt zur Aufhebung des Waffenverbotes für Zivildiener.

Es besteht keine Verpflichtung zur Ableistung eines militärischen Dienstes – jedes Ressort entscheidet selbst. In Zukunft können somit Bewerber für die Justizwache verpflichtet werden, Militärdienst zu leisten, und Exekutivbeamte des Innenministe­riums nicht.

Es besteht eine Verwendungsmöglichkeit von Zivildienern in der Kinderbetreuung, Integration und Fremdenberatung.

Wir stimmen daher dieser Vorlage nicht zu. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bun­desrates Zwanziger.)

11.07


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Rausch. – Bitte.

 


11.08.15

Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bun­des­ministerin! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zivildienst boomt. Wir erleben das alle jeden Tag. Immer mehr junge Männer – aktuell über 13 000 – leisten Zivildienst und halten damit wichtige Bereiche, wesentliche Bereiche unseres Sozial- und Gesundheitswesens in Österreich am Laufen.

Mit der steigenden Zahl an Zivildienern, mit der wachsenden Rolle, die der Zivildienst in unserer Gesellschaft einnimmt, wurde in den letzten Jahren natürlich auch immer wieder Veränderungsbedarf festgestellt und wurden Veränderungen auch umgesetzt, der Zivildienst somit laufend weiterentwickelt.

So haben wir heute auch wieder Vorschläge zur Weiterentwicklung des Zivildienstes auf dem Tisch, die den Zivildienst an geänderte Rahmenbedingungen und Anforde-


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