BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 46

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Beispiel im wahrsten Sinne des Wortes Schule macht. Wir hätten auch in anderen Bereichen der Politik viele gute Vorschläge, über deren Umsetzung wir uns freuen würden.

Dem heutigen Antrag werde ich gemeinsam mit meiner Fraktion natürlich zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

11.12


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


11.12.40

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Innenministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe hier ein Pressepapier von unserem grünen Sicherheitssprecher Peter Pilz (Bun­desrat Mag. Klug: Oje! Oje!), der die Abschaffung der Wehrpflicht gefordert und „eine grüne Forderung wird bald wahr“ in Klammer gesetzt hat. Und wenn man die Geschichte beobachtet, dann kann man unschwer erkennen, dass wir uns damit auf einem richtigen Weg befinden, denn: In Europa haben seit dem Jahr 2000 17 Staaten die Wehrpflicht abgeschafft – das deutsche Modell ist da noch gar nicht berücksichtigt. Eine klassische territoriale Landesverteidigung hat im Europa des 21. Jahrhunderts keinen Sinn mehr und ist nichts anderes als ein unnötiger und entbehrlicher Luxus.

Wir brauchen aber dennoch gut ausgebildete professionelle Fachkräfte – im Gegen­satz zu zwangsverpflichteten Jugendlichen –, die im Rahmen der EU und der UNO für internationale Einsätze zur Verfügung stehen. Und wir brauchen weiterhin funktio­nierende Organisationen im Sozialbereich. Das sind die Aufgaben der Zukunft, wie auch die Kollegin Rausch das vorhin schon betont hat.

Aber nun zum Inhalt der Novelle. – Viele junge Österreicher haben mit dem Bun­desheer nichts mehr am Hut. Obwohl der Zivildienst möglichst unattraktiv gestaltet wurde, sind immer mehr junge Männer bereit, anstelle des Bundesheerdienstes etwas Sinnvolles im sozialen Bereich zu tun und den Dienst an der Waffe zu verweigern.

Obwohl wahrscheinlich die heute zu beschließende Novelle zum Zivildienst für einen nur sehr kurzen Geltungszeitraum durchgewunken wird – schließlich scheinen ja auch, wie man dies in der Berichterstattung der Medien auch verfolgen kann, VertreterInnen der SPÖ sich unseren Forderungen anzuschließen (ironische Heiterkeit des Bundes­rates Konecny) –, möchte ich doch darauf hinweisen, dass wir es bei dieser Novelle mit einem Grundrecht zu tun haben: dem Recht, den Dienst an der Waffe zu ver­weigern, ohne dabei Nachteile zu erfahren. Wenn man es sich anschaut, dann stellt man fest, dass in Österreich aber nach wie vor die Realität etwas anders aussieht – denn wie geht der Staat Österreich mit jenen um, die den Dienst an der Waffe ver­weigern?

Wenn ich einen Blick zurückwerfe, einen Blick in die Geschichte unseres Landes, dann fällt mir als Erstes auf, dass wir in der Zweiten Republik sehr lange gebraucht haben, bis wir überhaupt eine rechtliche Grundlage für die Verweigerung des Dienstes an der Waffe geschaffen haben. Dass man nach den schrecklichen Ereignissen während der Kriege den Waffenverweigerern so wenig Verständnis entgegengebracht hat, ist ver­wun­derlich. Erst 1975 wurde das Zivildienstgesetz verabschiedet und die Gewis­sens­kommission eingeführt – gegen den Willen der konservativen Kräfte in Österreich.

Diese Kräfte sind auch dafür verantwortlich, dass Zivildiener für viele Jahre als Drücke­berger stigmatisiert wurden, so wie es Kollege Ertl in seiner Rede auch kurz angeführt hat. Dies änderte sich erst, als viele Organisationen im Sozialbereich ohne Zivildiener nicht mehr arbeiten konnten. Darüber hinaus wurde durch den gesellschaftlichen


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