Wandel der Druck größer, was diese Gewissensprüfung betrifft. Sie dauert ja in der Regel – seien wir doch ehrlich – nicht länger als 15 Minuten, und innerhalb von 15 Minuten, innerhalb kürzester Zeit entscheiden Menschen, die sich vorher noch nie gegenübergestanden sind, ob die Gesinnung passt oder nicht und ob eine Verweigerung des Waffengebrauchs aus Gewissensgründen vorliegt. Auch das ist in Frage zu stellen. Aber sei es, wie es sei.
Gleichzeitig wurden die Rahmenbedingungen für die Zivildiener verschlechtert. Trotz der Erschwernisse für Zivildiener wurde dadurch das Bundesheer aber nicht attraktiver. Ganz im Gegenteil: Immer mehr junge Männer drängten in den Zivildienst. Dieser wurde dann unter der Regierung Schüssel vom damaligen Innenminister Strasser – der auch selbst ein Zivildiener war, so wie ich – möglichst unattraktiv gestaltet. Männer, die lieber den Sozialdienst als den Dienst an der Waffe absolvierten, wurden mit drastischen finanziellen Einbußen konfrontiert. Es nützte aber alles nichts, denn der Zug der Zeit geht einfach in eine andere Richtung, und die jungen Österreicher finden den Zivildienst immer noch viel attraktiver als den Dienst beim Bundesheer, obwohl er viel länger dauert.
Daher fordern wir Grüne schon seit vielen Jahren die Abschaffung der Wehrpflicht. Und jetzt sollten wir wieder einmal einer Novelle zustimmen, die eigentlich heute schon obsolet erscheint, weil sich die VertreterInnen aller anderen Parteien bis heute vor einer offenen Debatte über die Sinnhaftigkeit des österreichischen Bundesheeres gedrückt haben. (Bundesrat Perhab: Fragen Sie einmal den Bürgermeister Häupl!) – Das können wir auch machen. Aber wir können uns auch darüber unterhalten, dass wir unseren Feind davon unterrichten, falls er einmal Österreich angreifen sollte, dass er seine Angriffszeiten nach den Betriebszeiten der Abwehrflieger orientieren soll.
Da können wir also viel darüber reden, aber nichtsdestotrotz: Diese Novelle bringt uns keinen Schritt weiter. Und ich finde es sehr schade, dass die Polizei auf Zivildiener verzichten muss, denn in der Regel entwickeln Zivildiener während ihrer Tätigkeit in den Organisationen soziale Kompetenzen und sind daher für die Arbeit bei der Polizei prädestiniert.
Von den Zivildienern plötzlich eine militärische Grundausbildung nachzufordern, ist nicht logisch, denn diese entspricht auch nicht den Aufgaben der Polizei. Warum, bitte, muss ein Polizist über militärische Kenntnisse verfügen? (Bundesrat Podgorschek: Weil er ... den Militärdienst gemacht hat!) Was hat das Militär mit der Polizei zu tun? (Bundesministerin Dr. Fekter: Dass sie beim Katastrophenschutz aufeinandertreffen!) – Aber in einem Monat, sehr geehrte Frau Innenministerin, kann ich weder eine grundlegende Waffenausbildung durchziehen noch gleichzeitig eine fundierte Einführung in die Katastrophenhilfe vermitteln. (Bundesrat Mag. Klug: Effi Dönmez, warst du beim Heer? – Bundesrätin Mühlwerth: Eben nicht!)
Da werden unterschiedliche Bereiche durchwürfelt, und das ist aus meiner Sicht nicht wünschenswert. Nur weil in beiden Organisationen mit Waffen hantiert wird, die in der einen oder anderen Organisation eine größere oder weniger große Rolle spielen, heißt das aus unserer Sicht, aus meiner Sicht noch lange nicht, dass Polizisten auch gleichzeitig Soldaten sein müssen. Aber das sind ideologische Zugänge. Ich respektiere Ihre Ansicht genauso (Bundesrat Perhab: Das sind normale Denker!) und ersuche, auch unsere Ansicht diesbezüglich zu respektieren.
Ich lehne diese Novelle auch deshalb entschieden ab, weil ich den geplanten Einsatz von Zivildienern im kindergartenpädagogischen Bereich für problematisch halte. Im Kindergarten brauchen wir ausgebildete, professionelle Pädagogen – ich sage hier absichtlich „Pädagogen“ und nicht „Pädagoginnen“ – und keine Anlernkräfte. Ganz im Gegenteil braucht es hier einen massiven Qualitätsschub.
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