BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 71

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Zum Thema Finanzhaftungen habe ich übrigens gerade einen interessanten Artikel gefunden, und zwar in einer deutschen Zeitung, wo zu lesen stand, dass der französische Europaminister Pierre Lellouche unumwunden ausgesprochen hat, was Politiker bei uns verschweigen, denn: Tatsächlich wurde der EU-Vertrag, der nicht nur ausdrücklich die finanzielle Haftung für andere Mitgliedstaaten verbietet, sondern auch die jetzt angegriffene Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank schützen sollte, geändert.

Das ist ein Artikel in einer deutschen Zeitung, den ich Ihnen dann gerne zum Lesen gebe. – So viel zum „Rettungsschirm“, wo dann ja hoffentlich die Haftungen nicht schlagend werden.

Durch das Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon hat es sowohl neue Regeln als auch neue Institutionen und somit neue Besetzungen gegeben. Eine entsprechende Umsetzung wird noch eine große Herausforderung sein. Wir haben das gestern ebenfalls im Ausschuss diskutiert, und zwar sowohl was das Thema auswärtiger Dienst als auch das Thema Bürgerinitiative anlangt, was bei weitem noch nicht unter Dach und Fach ist.

In diesem Bericht wurde der EU-Erweiterung sehr viel Raum gegeben. Insbesondere im Falle der Türkei fehlt uns Freiheitlichen aber eine klare Absage eines EU-Beitrittes dieses Landes.

Beim Thema Klimawandel sind wir gegen die Bereitstellung von 30 Milliarden € für die grüne Entwicklungshilfe.

Was die auswärtigen Angelegenheiten der EU anlangt, sind die EU-Strategien für Donau- und Schwarzmeer-Raum sehr positiv zu bewerten. Dasselbe gilt natürlich auch für die europäische Nachbarschaftspolitik.

Bezüglich transatlantische Partnerschaften wollen wir Freiheitlichen keinen Anbiederungskurs an die USA unterstützen.

Die Themen Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte wurden hier bereits ausführlich dargestellt.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auf den Rechnungshofbericht vom 19. August 2010 hinweisen – und da gerade auf die Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel.

„Österreich lag mit 141 Beschäftigten (...) in der Ständigen Vertretung bei der EU in Brüssel im Vergleich von 15 Staaten der EU an vierter Stelle. Weitere rd. 146 Mitar­beiter (...) waren in den Koordinationsabteilungen der Bundesministerien in Österreich tätig. Jährliche Tätigkeits-, Leistungs- oder Erfolgsberichte fehlten.

Neben der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU bestanden in Brüssel drei weitere Vertretungen und acht eigenständige Büros der Bundesländer an insgesamt zwölf verschiedenen Standorten. Alle Vertretungen beschäftigten insgesamt rd. 219 Mit­ar­beiter (...); sie verursachten Ausgaben von mindestens rd. 25 Mill. EUR jährlich. Darüber hinaus bestand noch eine Vielzahl weiterer Repräsentanzen öster­reichischer Institutionen in Brüssel. Synergien bei den Standorten wurden unzu­reichend ausgeschöpft.“

Eine österreichische Besonderheit ist da besonders hervorzuheben: Auch die Sozial­partner und die Interessenvertretungen waren Teile der Ständigen Vertretung in Brüssel und lukrierten für ihre Aktivitäten bei der EU von 1995 bis 2008 vom Bund insgesamt rund 36,4 Millionen €.

 


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