derzeit Belgien, Ungarn und dann Polen –, mit dem ein mittelfristiges Programm vorgelegt wird, oder auf das Programm der laufenden Präsidentschaft, das wir heute in der Diskussion in Verhandlung haben.
Aus all dem ergibt sich ein Orientierungsrahmen für uns, der die Politikplanung und die Politikabstimmung, aber noch viel mehr die Politikbeeinflussung auf europäischer Ebene ermöglicht. Ich glaube, wir finden hier sehr gute Grundlagen vor.
Der Vertrag von Lissabon gibt uns im Bundesrat sehr gute Möglichkeiten, sich frühzeitig mit den Themen auseinanderzusetzen, und wir nützen diese neuen Rechte auch sehr intensiv. Ich darf Ihnen berichten, wir haben uns am Dienstag im Europaausschuss beispielsweise unter anderem sehr ausführlich mit dem Vorschlag einer EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für Saisonarbeiter und Saisonarbeiterinnen befasst und eine Subsidiaritätsrüge beschlossen, mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ.
Das ist die erste offizielle Subsidiaritätsrüge seit Inkrafttreten der Lissabon-Begleitgesetze. Wir hatten vorher schon eine Rüge verabschiedet, aber unter dem sauberen Normenkorsett der Lissabon-Begleitnovelle war dies die erste Rüge, weil wir der Meinung sind, dass diese vorgelegte Richtlinie nicht nur teilweise praxisfern, bürokratisch und auch verwaltungsaufwendig ist, sondern noch viel mehr, dass es in diesem Bereich keine europäische Regelung braucht, weil die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften von sehr unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten abhängig ist. Beispielsweise gibt es kein anderes Mitgliedsland der Europäischen Union, das einen derart ausgeprägten Zwei-Saisonen-Tourismus hat wie Österreich – Winter und Sommer –, und solche touristischen Gegebenheiten brauchen ganz einfach andere Regeln für die Beschäftigung.
Wir haben in Österreich funktionierende Regelungen auf einem sehr differenzierten Niveau, und es ist aus unserer Sicht keine europäische Vereinheitlichung notwendig. Das wäre in Wahrheit ein Rückschritt hinter das, was wir derzeit an Differenzierung haben. Österreich hat sich da sehr gut positioniert, und ich bin überzeugt, dass wir das Recht des Lissabon-Vertrages im Bundesrat gut in Anspruch nehmen werden und dass es seine Wirkung haben wird.
Ich darf noch zwei Anmerkungen zu europäischen, aber vor allem auch österreichischen Politikfeldern machen, die in diesem Jahresarbeitsprogramm, zu dem ich Stellung nehme, nämlich Landwirtschaft und Umwelt, eine besondere Rolle spielen.
Das ist zuerst einmal die gemeinsame Agrarpolitik. Die gemeinsame Agrarpolitik ist von einer enormen Bedeutung für die ländlichen Räume, in denen 42 Prozent der Bevölkerung leben und 35 Prozent der Bruttowertschöpfung erzielt werden. Österreich hat sich schon sehr frühzeitig und sehr intensiv auf die zweite Säule, die integrierte ländliche Entwicklung, konzentriert und ist in dieser Politik europaweit Vorreiter.
Jetzt liegt eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstitutes über die volkswirtschaftlichen Effekte dieser Politik vor, mit dem Ergebnis, dass hier mit Zahlen bewiesen werden kann, dass in Österreich der ländliche Raum stärker als der Gesamtraum wächst, dass Österreich also in den Jahren von 1995 bis 2007 ein höheres Wachstum in den ländlichen Räumen hat – Punkt a) – und b) dass in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union die ländlichen Räume weniger wachsen als die gesamte Volkswirtschaft.
Das heißt, wir wachsen, und das sogar noch schneller als die Gesamtwirtschaft, im Gegensatz zu den anderen Ländern der Europäischen Union, in denen der ländliche Raum schrumpft. Das bestätigt diesen österreichischen Weg in der Agrarpolitik, in der ländlichen Entwicklung, und ich glaube, wir können Freude daran haben, dass wir hier
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