BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 54

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Bundesrat übernommen haben, weder abgeben noch vernachlässigen, und zwar auch in Anbetracht des Umstandes, wie lang die Liste der unerledigten Tagesordnungspunk­te ist, die nach wie vor herumschwirrt. Wenn ich nämlich an den Oktober denke, als, wie ich glaube, jene Bundesratssitzung war, in der wir acht Tagesordnungspunkte un­ter einem diskutiert haben, nämlich die EU-Programme der diversen Ministerien, je­weils mit einer Ministerin – und die anderen, die zuständig gewesen wären, waren lei­der nicht hier –, dann muss ich sagen: Das war eigentlich, wie soll man sagen, eine sehr vernachlässigte Diskussion!

Ich würde mir wünschen, dass wir das weitaus ernster nehmen, dass wir uns selbst ernster nehmen und dass da vorne nicht immer von einer Landeshauptleutekonferenz und von einer Landtagspräsidentenkonferenz geredet wird. Der Vorteil des Bundesra­tes ist seine Meinungsvielfalt. Meinungsvielfalt ist zeitaufwendig, Meinungsvielfalt braucht mehr Diskussion, als wenn neun Landeshäuptlinge antreten. Aber Meinungs­vielfalt ist auch eine wichtige Voraussetzung dafür, dass demokratische Entscheidun­gen wirklich halten und von allen mitgetragen werden können.

Ich würde mir wünschen, dass unser Präsident die Unterschiede zwischen Bundes­rat/Bundesratspräsidium und Landtag/Landeshauptmännern beziehungsweise -frau­en/LandtagspräsidentInnen ernst nimmt und dies auch in seinen Presseaussendungen nicht vermischt und vermengt. Außerdem würde ich mir wünschen, dass wir von Ver­netzungsgremien des Bundesrates nicht über Presseaussendungen erfahren. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.21


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


13.21.35

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich möchte nur kurz Herrn Bundesrat Mayer antworten.

Ja, ich habe mich dafür entschuldigt, dass kein Vertreter des Verfassungsdienstes in den Verfassungsausschuss des Bundesrates gekommen ist. Es war ein Versehen. Wir haben entsprechende Schritte veranlasst, dass so etwas nicht mehr passiert.

Zu der Frage, ob der Rechnungshof personell ausreichend ausgestattet wäre, möchte ich noch zwei oder eigentlich drei Anmerkungen machen.

Das eine ist: Es ist ein Initiativantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Molterer, Kolleginnen und Kollegen, der hier vorliegt und zur Abstimmung ansteht.

Das Zweite ist: Der Rechnungshof ist ein Hilfsorgan des Parlaments. Ich gehe davon aus, wenn Abgeordnete einen solchen Initiativantrag stellen und wenn dieser im Natio­nalrat beschlossen wird, dass dann auch eine entsprechende Prüfung vorangegangen ist, ob der Rechnungshof ausreichend ausgestattet ist.

Aber der Rechnungshofpräsident hat diese Prüfung ja insofern erleichtert, als er immer wieder diese Forderung oder manchmal sogar darüber hinausgehende Forderungen nach Prüfkompetenzen oder Vorschläge von Prüfkompetenzen vorgebracht hat. Der Rechnungshofpräsident kennt zumindest seit dem Frühjahr das Bundesfinanzrahmen­gesetz und weiß daher, welches Budget in den nächsten Jahren zur Verfügung steht. Ich gehe davon aus, dass der Rechnungshofpräsident so sorgfältig ist, dass er trotz der Kenntnis des Budgets diesen Vorschlag gemacht hat.

Daher glaube ich, es ist ausreichend Vorsorge getroffen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.23

 


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