be Zuhörer und Zuhörerinnen! Seit nunmehr mehr als drei Jahrzehnten kontrolliert und prüft die Volksanwaltschaft auf Basis der Bundesverfassung die öffentliche Verwaltung in Österreich. Sie geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach, kontrolliert die Gesetzmäßigkeit von behördlichen Entscheidungen und überprüft mögliche Missstände in der Verwaltung. Die Volksanwaltschaft steht für einen fairen Umgang der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern und übt die öffentliche Kontrolle im Dienst- und Rechtsstaat und in der Demokratie aus.
Es ist ein in der Verfassung verankertes Bürgerrecht, sich in Form einer Individualbeschwerde an die Volksanwaltschaft zu wenden. Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht auf transparente Verwaltungsstrukturen und nachvollziehbare Behördenentscheidungen. Mit dem vorliegenden Jahresbericht informiert die Volksanwaltschaft über das abgelaufene Arbeitsjahr 2009.
Im ersten Teil des Berichts finden sich die wichtigsten Kennzahlen sowie allgemeine Wahrnehmungen aus den Schwerpunktbereichen der Prüftätigkeit. Bei den nahezu 14 900 Beschwerden ist es auffällig, dass ein hoher Prozentsatz den sozialen Bereich betrifft, zum Beispiel Mängel bei der Pflegegeldeinstufung, Probleme bei den Pensionszeiten, bei der Zuerkennung der Sozialhilfe, Beschwerden beim Arbeitslosengeld oder aber auch mangelhafte Sachverständigengutachten. Details zu den einzelnen Bereichen wurden von den Vorrednern ja bereits erwähnt.
Von den durchgeführten Prüfverfahren im Bereich der Landes- und Gemeindeverwaltung sind vor allem die Bereiche Raumordnung, Baurecht, Sozialhilfe und Jugendwohlfahrt betroffen.
Wir haben im Ausschuss eingehend darüber diskutiert, inwieweit es einen Zusammenhang zwischen den Bürgerbeschwerden und der Qualität der Normen, sprich der Gesetze gibt. Wir kamen in der Diskussion zu dem Ergebnis, dass dieser Zusammenhang sehr wohl besteht. Einerseits besteht im Sinne einer höchstmöglichen Rechtssicherheit die Forderung nach präzisen Normen, andererseits kommt es aufgrund des dadurch eingeengten Ermessensspielraums bei den Entscheidungen vielfach zu Härtefällen.
Von der Volksanwaltschaft wird auch kritisch darauf verwiesen, dass die Bürgerinnen und Bürger oftmals nicht mehr in der Lage sind, Gesetze richtig zu interpretieren, weil sie zu kompliziert sind. Zudem wird von der Bevölkerung vielfach die Behördensprache nicht mehr verstanden. Diesbezüglich ist die Verständlichkeit aus Sicht des Adressaten anzustreben.
Wie kaum eine andere Institution ist die Volksanwaltschaft mit den konkreten Auswirkungen von gesetzlichen Regelungen konfrontiert. Oftmals zeigen die Mitglieder der Volksanwaltschaft anhand eines Einzelfalls strukturelle Probleme auf. So kann ein Gesetz zu unklar formuliert sein und daher regelmäßig zu Härten führen. Regelungen können in der Praxis diskriminierend wirken oder der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers widersprechen. Die Volksanwaltschaft sieht es daher auch als eine ihrer Aufgaben an, den gesetzgebenden Körperschaften rückzumelden, wie sich deren Gesetze konkret auswirken beziehungsweise ob sich die mit bestimmten Gesetzesvorhaben verbundenen Erwartungen auch erfüllen. Dass dies nicht immer der Fall ist, kann auch dem diesjährigen Tätigkeitsbericht entnommen werden. Es ist in diesem Zusammenhang ein mehr als berechtigtes Anliegen der Volksanwaltschaft, dass ihre legistischen Anregungen mehr Beachtung finden sollten.
Abschließend gilt der Dank den beiden Volksanwältinnen und dem Volksanwalt sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die engagierte Tätigkeit, denn der vorliegende Bericht ist eine eindrucksvolle Leistungsbilanz der durchgeführten Prüftätigkeit. (Allgemeiner Beifall.)
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