BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 66

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richtshöfen. Obwohl wir mit der Gründung des Asylgerichtshofes ein zusätzliches Kon­trollinstrument eingeführt haben, liegt im Verfassungsgerichtshof nach wie vor ein rie­siger Berg unerledigter Asylverfahren. Seit Einrichtung des Asylgerichtshofes sieht sich auch der Verwaltungsgerichtshof mit Beschwerden konfrontiert. Es gibt tausende unerledigte Gerichtsfälle und zusätzlich wird auch noch die Volksanwaltschaft gestürmt.

Wie aus dem Bericht klar hervorgeht, verläuft der Anstieg auf das Niveau von 2009 un­gebremst. Als PolitikerInnen müssen wir uns schon die Frage stellen, was da falsch läuft. Am gesamten System des Fremdenrechts ist seit vielen Jahren ununterbrochen herumgebastelt worden und das mit einem vernichtenden Ergebnis.

Jetzt ist jedoch die Stimmung in der Öffentlichkeit gekippt. Vielen Menschen in Öster­reich ist klar geworden, dass man Kinder nicht wie Pakete hin und her schicken kann. Gerade wenn Kinder betroffen sind, rücken die Grundwerte wieder schneller ins Blick­feld der Öffentlichkeit. Wir kennen die von den Medien hochgespielten Schicksale der Kinder und Jugendlichen, die hin und her geschickt werden, weil wir es nicht schaffen, ihre Akten in einer angemessenen Zeit zu bearbeiten. Wir können uns in einer demo­kratischen und solidarischen Gesellschaft diese Härtefälle nicht leisten, denn hinter jedem plakativen Härtefall stecken viele, viele Schicksale, von denen wir nicht in der Zeitung lesen, die aber genauso dramatisch verlaufen und von menschenverachtenden Entscheidungen herrühren.

Auch volkswirtschaftlich sind diese Abschiebungen völlig kontraproduktiv. Deshalb muss ich an dieser Stelle zum wiederholten Male eine grüne Forderung einmahnen: Gut inte­grierten Familien, die länger als fünf Jahre in Österreich leben, die unbescholten sind, sollten wir ein Bleiberecht zusprechen, denn das erleichtert das Zusammenleben, das erleichtert die Arbeit an den Gerichtshöfen und das tut auch unserem Image im Aus­land gut. Es geht aber auch um die Grundrechte, in diesem Fall unter anderem um das Recht auf Privat- und Familienleben.

Der Weg zur Volksanwaltschaft ist für viele Bürger und Bürgerinnen der einzige Weg, zu ihrem Recht zu kommen. Obwohl in vielen Fällen die Volksanwaltschaft gar nicht der richtige Ansprechpartner ist, nimmt sie diese Beschwerden immer wieder entge­gen. Im Jahr 2009 waren es immerhin um die 4 500 Beschwerden, die sich auf eines der ausgelagerten, einst staatlichen Unternehmen richteten. Die Volksanwaltschaft hat die Beschwerdeführer nicht einfach weggeschickt, sondern stand ihnen beratend mit Rechtsauskünften zur Seite. Dafür gebührt Ihnen ein extra großer Dank, sehr geehrte Volksanwältinnen, sehr geehrter Volksanwalt, denn das ist keine Selbstverständlichkeit.

Für die ausgegliederten Rechtsträger wie zum Beispiel die Bundesimmobiliengesell­schaft, die ASFINAG oder die ÖBB hat die Volksanwaltschaft keine Prüfkompetenz. Seit vielen Jahren fordern wir, die Prüfkompetenz auch auf diese Bereiche auszudeh­nen. Auch wenn diese Rechtsträger nicht mehr direkt einzelnen Ministerien unterstellt sind, so gehören sie dennoch zum öffentlichen Bereich, und damit müssen sich die be­troffenen Bürgerinnen und Bürger an die Volksanwaltschaft wenden können, wenn sie dort Probleme haben.

Ich danke Ihnen für das engagierte Arbeiten und die hervorragende Arbeit, nicht nur Ih­nen, sondern auch dem tollen Team, das hinter Ihnen steht. Herzlichen Dank! (Allge­meiner Beifall.)

14.09


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wenger. – Bitte.

 


14.09.45

Bundesrat Franz Wenger (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Damen und Herren der Volksanwaltschaft! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lie-


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