BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 65

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14.02.25

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Volksanwälte! Herr Dr. Kostelka! Frau Dr. Brinek! Liebe Terezija! Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler! Wir diskutieren heute in aller Kürze den Bericht der Volks­anwaltschaft. Wenn ihr einmal einen Behördengang habt und ihr euch nicht gut vertre­ten oder unterstützt fühlt, dann könnt ihr euch an die hervorragenden VolksanwältInnen wenden, die euch mit Engagement zur Seite stehen und auch weiterhelfen. Die An­liegen werden dann hier im Plenum natürlich in anonymisierter Form diskutiert, damit die Bundesräte auch wissen, was verbessert gehört. Darüber diskutieren wir also jetzt unter diesem Tagesordnungspunkt.

Auch meinerseits einen recht herzlichen Dank an die VerfasserInnen dieses Berichts, der wirklich sehr übersichtlich ist. Man findet sich sehr schnell und auch sehr gut zu­recht, was man ja leider Gottes vom österreichischen Rechtsstaat nicht immer behaup­ten kann.

Damit bin ich auch schon beim Thema. Für viele unserer Bürger und Bürgerinnen ist die Tätigkeit der Volksanwaltschaft, wie das auch meine Vorredner schon angesprochen haben, ganz, ganz wichtig, weil sie vor staatlicher und behördlicher Willkür schützt. Mit 14 853 bearbeiteten Bürgeranliegen erreicht die Leistungsbilanz der Staatsanwaltschaft eine außerordentliche Dimension. Die Anzahl der an die Volksanwaltschaft herangetra­gene Anliegen ist wohl auch ein Gradmesser für die Qualität der Rechtsordnung und vor allem für die Umsetzung der Rechtsordnung durch die zuständigen Behörden. Auf die Zahlen brauche ich an dieser Stelle nicht mehr näher einzugehen, denn Kollege Edgar Mayer hat dies schon ausführlich getan. (Zwischenruf des Bundesrats Mayer.) – Danke.

Leider ist die Anzahl der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr nicht gesunken, sondern wieder angestiegen. Wir haben auf der einen Seite ein hoch­entwickeltes Rechtssystem, und auf der anderen Seite brauchen viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Land die Institution der Volksanwaltschaft, um sich gegen dieses hoch­entwickelte und hochkomplexe System wehren zu können.

Ein Bereich ist in Österreich seit vielen Jahren extrem unterentwickelt. Und genau die­ser Bereich ist für das Rechtsempfinden und für die politische und demokratische Kul­tur von entscheidender Bedeutung. Darum finde ich es auch so wichtig, dass die Volks­anwaltschaft diesen Bereich seit einigen Jahren gesondert darstellt. Nur wenn auch separat darauf hingewiesen wird, kann das Bewusstsein entstehen, dass es sich bei dieser Materie um das Essentielle schlechthin handelt, nämlich um die Grundrechte, um jene Rechte also, die die Entstehung und Entwicklung demokratischer Strukturen in Europa überhaupt fundieren. Die Grundrechte sind der Schlussstein im Gewölbe des oft beschworenen Abendlandes, das Element, das eigentlich alles zusammenhält. Es geht um jene Rechte, die jeder Mensch von Geburt an hat und die in allen Rechtssys­temen gleich sein sollten.

Sind viele Menschen von der Beschneidung dieser Grundrechte betroffen, dann muss es sich die Regierung eines Landes gefallen lassen, dass ihre Legitimität hinterfragt wird, wie das zum Beispiel gegenwärtig Ägypten passiert. Gott sei Dank sind wir von solchen Zuständen und Umständen noch weit entfernt. Dennoch bleibt ein großer Teil der Menschen in diesem Land leider Gottes weiterhin in seinen Grundrechten be­schnitten. Es ist auch noch nicht so lange her, dass das in einem gravierenden Aus­maß der Fall war. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass der Wert der Grundrechte von weiten Teilen der Bevölkerung und leider auch der Politik nicht ausreichend gewürdigt wird.

Zurzeit sind also viele in Österreich mit der Beschneidung ihrer Grundrechte konfron­tiert, und gerade deswegen herrscht auch ein Ausnahmezustand an den obersten Ge-


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