BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 64

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Sehr geehrte Damen und Herren, es ist zu Zahlen, Daten und Fakten zum Bericht der Volksanwaltschaft schon viel gesagt worden, ich möchte aber auf folgenden Punkt hin­weisen: Wenn 15 000 Menschen die Volksanwaltschaft kontaktieren und 6 000 Prüffäl­le herauskommen, dann weiß man, dass viele Kontakte deshalb aufgenommen wer­den, weil Menschen nicht mehr wissen, wo sie hin sollen. Da ist die Volksanwaltschaft eine Anlaufstelle, die trotzdem – ob tatsächlich von Rechts wegen Kompetenzen da sind oder nicht – bestmöglich Hilfe leistet. Da möchte ich ganz herzlich danke sagen.

Ich habe aktuell selbst einen Fall eingebracht – allerdings erst gestern, den werdet ihr wahrscheinlich noch nicht haben. (Die Volksanwälte Dr. Brinek, Dr. Kostelka und Mag. Stoisits nicken bejahend.) Das sind Punkte, wo man oft wirklich nicht mehr weiß, wie einem geschieht, wo man von einem Amt zum anderen geschickt wird, wo die Leu­te verunsichert werden, wo Private mit reinspielen, wo ein Sammelsurium an Zustän­digkeiten ist.

Da fällt einem zuallererst klarerweise die Volksanwaltschaft ein. Da kann ich wirklich nur danke sagen, dass es euch gibt. Im Bundesrat ist das schon gesagt worden, und ich will es auch bei der Volksanwaltschaft sagen: Wenn es euch nicht geben würde, müsste man euch glatt erfinden.

Im Nationalrat sind all die wichtigen Bereiche, die die Volksanwaltschaft positiv bear­beitet hat, gewürdigt worden. In Vorbereitung auf meine ersten Rede hier im Bundesrat habe ich natürlich auch Protokolle des Nationalrats gelesen. Daher möchte ich auch an dieser Stelle einbringen: Auch der Nationalrat ist Gott sei Dank nicht der Bundesrat, so wie dieser nicht Landtag ist, was die Qualität der Arbeit und den Umgang miteinander betrifft.

Ich würde mir schon auch etwas wünschen – und wünschen kann man sich immer etwas, erst recht in der Vorweihnachtszeit –, wenn Entschließungsanträge zum Thema Volksanwaltschaft eingebracht werden und es darum geht, den Menschen Hilfe zu leisten, wobei es oft um die Ärmsten geht, die rechtlich nicht mehr ein noch aus wis­sen. Der Bericht sollte nicht zum Anlass genommen werden, einen Entschließungsan­trag einzubringen, in dem steht – ich zitiere –: „Der aktuelle Bericht der Volksanwalt­schaft beleuchtet auch die schwierige Situation von arbeitsuchenden Menschen. Ein Modell, das hier Abhilfe schaffen könnte, ist das gemeinnützige Arbeitsmodell bei Lang­zeit-Mindestsicherungsbeziehern.“

Ich lese das Ganze jetzt nicht vor. Ich finde es einfach mehr als eigenartig, wenn man einen Bericht der Volksanwaltschaft, in dem es darum geht, dass man Menschen Hilfe­stellung bietet, dazu benützt, Menschen, denen es ohnehin wirklich nicht gut geht, die Arbeit suchen, und sehr viele dieser Mindestleistungsbezieherinnen und -bezieher hät­ten ja gerne einen Job, würden gerne einer Arbeit nachgehen, mit der sie ein Einkom­men lukrieren, von dem sie leben können, mit diesem Entschließungsantrag Zwangsar­beit zuzuteilen. Das finde ich mehr als eigenartig. Ich würde mir wirklich wünschen, dass solche Fehlgriffe zumindest in diesem Bereich nicht erfolgen.

Bei seiner ersten Rede sollte man nicht zu lange sprechen. Ich bedanke mich daher abschließend noch einmal ganz herzlich bei den Volksanwältinnen und dem Herrn Volksanwalt für die geleistete Arbeit. Ich wünsche Ihnen allen viel Kraft. Ihr habt es auch nicht immer einfach mit der Legislative. Auch wir haben es eigentlich nicht ein­fach, denn im Endeffekt zeigen Sie auch unsere Fehler auf. Dass wir dann trotzdem da stehen und danke sagen, ist auch ein Zeichen der Größe aller Kolleginnen und Kolle­gen! – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

14.02


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


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