Diese Situation ist gerade für behinderte Menschen besonders belastend. Die Volksanwaltschaft fordert deshalb – und ich darf das auch von dieser Stelle sehr unterstützen – eine Erleichterung der Behördenwege und eine zentrale Anlaufstelle zur Erlangung von Zuschüssen für behindertengerechte Anschaffungen.
So sind zum Beispiel für die Finanzierung des Einbaus einer behindertengerechten Dusche oder den behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeuges Anträge bei bis zu fünf verschiedenen Fördergebern erforderlich! Das überfordert behinderte Menschen und deren Angehörige, und ist in ohnehin schwierigen Lebenslagen, in schwierigen Lebenssituationen unzumutbar. Daher sehe ich einen Auftrag für uns Parlamentarier, an den Gesetzen für behinderte Menschen in Österreich sehr intensiv weiterzuarbeiten, diese zu verbessern und so das Schicksal der behinderten Menschen zu erleichtern.
Wie schon in den vergangenen Jahren finden die meisten Beschwerden und Prüfverfahren im Sozialbereich statt: gehäufte Mängel bei der Pflegegeldeinstufung, Probleme bei Pensionszeiten oder Beschwerden rund um das Arbeitslosengeld. Insgesamt fanden deshalb knapp mehr als 30 Prozent aller Prüfverfahren im Sozialbereich statt, für den neben dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Versicherungsträger sowie das Arbeitsmarktservice zuständig sind.
Einer der Hauptproblembereiche ist nach wie vor die Pflegevorsorge. Die Beschwerden gehen zum großen Teil in die Pflegegeldeinstufung, die medizinische Beurteilung des Pflegebedarfs – ein Tal der Tränen, könnte man hier anfügen! –, die Dauer der Verfahren, die Benachteiligung psychisch und geistig behinderter Personen, auch das lange Warten auf die Pflegegelder, um jetzt nur einige daraus zu nennen. Da besteht also nach wie vor extremer Handlungsbedarf, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Positiv sei erwähnt – hier nochmals ein Danke –: Durch die Einführung des Erschwerniszuschlages bei der Pflegegeldeinstufung von Kindern gibt es eine wesentliche Verbesserung. Hier wurde einer langjährigen Forderung der Volksanwaltschaft Rechnung getragen. Nur: Zur Zuerkennung beziehungsweise Erhöhung des Pflegegeldes kann es nur im Rahmen eines Neu- oder Erhöhungsantrages kommen. Da fehlt es anscheinend noch an der Kommunikation seitens des Gesetzgebers.
Und zum Abschluss, sozusagen zum Drüberstreuen: 8 000 Personen kontaktierten den Auskunftsdienst der Volksanwaltschaft persönlich oder telefonisch, 13 200 Menschen schrieben an die Volksanwaltschaft, 23 100 Schriftstücke umfasste die gesamte Korrespondenz, 8 800 Briefe und E-Mails ergingen an Behörden. 1,34 Millionen Zugriffe wurden auf www.volksanwaltschaft.gv.at registriert, rund 307 000 Menschen verfolgen wöchentlich im ORF den „Bürgeranwalt“. Über ein paar Hundert Seiten könnte ich an dieser Stelle noch berichten. Ich hoffe, es regt einige an, den Bericht genauer zu studieren, gelesen haben ihn sicher alle.
Nochmals vielen Dank! Meine Fraktion wird dem Bericht gerne die Zustimmung erteilen. Ich darf mich bei den Volksanwälten nochmals sehr herzlich bedanken. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Mayer reicht den Volksanwälten Dr. Brinek, Dr. Kostelka und Mag. Stoisits die Hand.)
13.57
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Konrad. – Bitte.
13.57
Bundesrat Klaus Konrad (SPÖ, Steiermark): Hohes Haus! Geschätzte Damen Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg: Es ist meine erste Rede heute hier im Bundesrat. Ich muss sagen, es ist angenehm und schön, bei euch sein zu dürfen. Wenn man fünf Jahre im Landtag war, dann weiß man, welch qualitativer Unterschied vorherrscht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Ich stehe dazu!
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