Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächste Rednerin: Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.
14.15
Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Sehr geehrte Damen Volksanwältinnen! Cenjene gospe varuhinje clovekovih pravic! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Poštovani gospod varuh clovekovih pravic! Liebe Schülerinnen und Schüler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Edgar Mayer hat in seiner Rede schon erwähnt, dass die Volksanwaltschaft eine Anlaufstelle für diejenigen Menschen ist, die das Gefühl oder die Sorge haben, nicht zu ihrem Recht zu kommen.
Wer wendet sich eigentlich an die Volksanwaltschaft? – Es sind diejenigen Menschen, diejenigen Frauen und Männer, die sehr oft eine einfache Hilfestellung benötigen, wie zum Beispiel Hilfe bei Gerichtsurteilen oder -beschlüssen, die sie nicht interpretieren können, oder Hilfe bei der Erläuterung der Rechtslage, oder es sind Menschen, die sich von Behörden schlecht behandelt fühlen oder nicht genug informiert worden sind.
Diese Menschen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die zu einer Volksanwaltschaft kommen, brauchen Vertrauen, um etwas loszuwerden und um Hilfe zu bitten. Und dieses Vertrauen haben sie in die Volksanwaltschaft. Dieser Bericht ist für mich Beweis dafür, dass die Menschen nicht nur Vertrauen in die Volksanwaltschaft haben, sondern dass die Beziehung zwischen der Volksanwaltschaft und den Menschen, die Hilfe brauchen, eine positive ist und dass die Volksanwaltschaft die Probleme der Menschen sehr ernst nimmt.
Ich werde nicht wiederholen, was meine Vorredner an Fakten und Zahlen gesagt haben. Ich möchte aber betonen, dass die Arbeit der Volksanwaltschaft zweifelsohne eine öffentliche, aber auch eine politische Kontrolle ist im Dienste der Demokratie, im Dienste der Rechtsstaatlichkeit und letztendlich, und das ist sehr wichtig, im Dienste der Bürgerinnen und Bürger. Die Themenpalette ist sehr groß. Sie reicht von Justiz- und Polizeifragen bis hin zur Reform der Einstufung der Pflegebedürftigen.
Ich möchte auf ein Thema eingehen, eigentlich insgesamt auf zwei, aber damit fange ich als Kärntner Slowenin einmal an, nämlich auf die zweisprachigen Ortstafeln. Es war die Volksanwaltschaft, die wiederholt an den Verfassungsgerichtshof, aber auch an die Bundesregierung herangetreten ist, dass, was zweisprachige Ortstafeln angeht, ein verfassungskonformer Zustand hergestellt werden soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht in dieser Frage um die Rechtsstaatlichkeit. Zweisprachige Ortstafeln sind kein Privileg der Slowenen und Sloweninnen, zweisprachige Ortstafeln sind Ausdruck und Symbol, dass in der betreffenden Gemeinde zwei Kulturen vorhanden sind und zwei Sprachen gesprochen werden.
Ich möchte auch noch zum Thema Jugendrehabilitation Stellung nehmen. 7 000 Rehabilitationsbetten für Erwachsene gibt es in Österreich. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jährlich erkranken rund 250 Kinder an Krebs, 6 000 Kinder leiden an sehr schweren Erkrankungen. Darum geht es in diesem Bericht. Wir brauchen, und da haben wir Handlungsbedarf, rund 185 Rehabilitationsbetten für Kinder, denn es geht um psychosoziale und medizinische Rehabilitation und um Nachbehandlung und Nachversorgung, die gerade bei Kindern sehr wichtig sind.
Erlauben Sie mir, zu diesem Punkt noch folgenden Satz hinzuzufügen: Eine wirklich erfolgreiche Rehabilitation kann nur zustande kommen, wenn ein Elternteil dabei ist, und da sind entsprechende Maßnahmen unbedingt erforderlich. Auch da haben wir Handlungsbedarf.
Ich bin sehr froh darüber, dass Bundesminister Stöger und sein Team gerade diese Thematik aufgegriffen haben und an Lösungsvorschlägen arbeiten.
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