BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 69

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Vielleicht ein paar Sätze noch zum Pflegegeld: 420 000 Menschen – das sind 5 Pro­zent der österreichischen Bevölkerung – beziehen Pflegegeld. Meine Vorredner haben schon erwähnt, dass das eine ganz große Sozialleistung ist, die auf die Initiative der Sozialdemokratie in den neunziger Jahren zurückzuführen ist. Es ist für mich ein unver­zichtbarer Beitrag zu einer humanen, lebenswerten Gestaltung des Lebens im Alter. Dass man das nach 20 Jahren verbessern muss, liegt auf der Hand. Auch da bemüht sich Sozialminister Hundstorfer – Stichwort Pflegefonds – um eine Verbesserung in punkto Pflegegeld.

Ich möchte mich bei Ihnen, verehrte Volksanwältinnen und Herr Volksanwalt, aber auch bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen recht herzlich bedanken, und zwar für die umfangreiche, detaillierte Arbeit. Bedanken möchte ich mich aber auch – weil das für mich keine Selbstverständlichkeit ist – für das Vertrauen, für das Ernstnehmen von Problemen, für die Energie, die Sie dafür aufwenden, und vor allem für die Hoffnung, die Sie den Menschen, den Frauen und Männern, die zu Ihnen kommen, geben.

Ich weiß, die Lösung aller Beschwerden kann nur in Kooperation und niemals in Kon­frontation erfolgen, in Kooperation mit dem Parlament und der Volksanwaltschaft, und ich glaube, wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. (Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.) – Danke. Hvala. (Allgemeiner Beifall.)

14.23


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Vorsit­zende der Volksanwaltschaft, Herr Dr. Kostelka. – Bitte, Herr Volksanwalt.

 


14.23.08

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie abschließend nach dieser Debatte auch von meiner Seite ein paar Bemerkungen folgen. Fürs Erste möchte ich mich bei allen fünf Rednern, die gesprochen haben, sehr herzlich dafür bedanken, dass wir einhelliges Lob geerntet haben. Ich darf mich auch sehr herzlich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie anerkannt haben, dass dies ohne die Mitarbeit der Volksanwaltschaft nicht möglich ist.

Wir zählen zu den – im Hinblick auf die Zahl der Beschäftigten – kleineren Einrichtun­gen in Europa, aber nicht zu den ineffektivsten. Ganz im Gegenteil: Die Zahlen der Be­schwerden, die in Österreich zu verzeichnen sind, sind im internationalen Vergleich hoch.

Das hat nicht nur mit der Qualität der österreichischen Verwaltung zu tun, sondern ins­besondere damit, dass die Volksanwaltschaft außerordentlich bekannt ist. Drei von vier Österreichern wissen, was die Volksanwaltschaft ist, wie man sie erreicht, und das ist wohl die Voraussetzung dafür, dass man sie auch in Anspruch nimmt. Viele unserer Kolleginnen und Kollegen haben einen Bruchteil der Beschwerden, wie wir sie haben, aber das hat auch damit zu tun, dass viele, die unmittelbar von solchen Problemen betroffen sind, den Weg zur Volksanwaltschaft, zum Ombudsmann nicht finden, weil sie von seiner Existenz und seinen Möglichkeiten gar nichts wissen.

Es ist meinem Selbstverständnis nach unsere Aufgabe, Mittler zwischen der Verwal­tung und den Bürgern zu sein, einerseits dadurch, dass Verwaltungsentwicklungen, die der Gesetzgeber so mit Sicherheit nicht wollte, die auch nicht aus dem Gesetzeswort­laut hervorleuchten, abgestellt werden. Andererseits kommt es aber auch sehr oft vor, dass wir die Aufgabe haben, den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, warum die Ver­waltung so entscheiden musste, wie sie es getan hat, und letztendlich detailliert auf die Beschwerden einzugehen und den Betreffenden zu erklären, was in diesem Zusam­menhang die gesetzliche Bestimmung ist.

Aber Sie haben auch in mehreren Zusammenhängen darauf hingewiesen, dass das nicht unsere einzige Tätigkeit ist. Die legistischen Anregungen sind – wie in der De-


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