BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 70

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batte gesagt worden ist – fürwahr Rückmeldungen an das Parlament. Sehr oft ist es so, dass sich im Verwaltungsalltag der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung zu dre­hen beginnt, Anwendungen erfolgen, die der Gesetzgeber so mit Sicherheit nicht ge­wünscht hat. Aber es kommt auch ebenso oft vor, dass ein vor 30, 40 Jahren vielleicht sehr modernes Gesetz durch den Ablauf der Jahre und Jahrzehnte nicht mehr den Standard hat, der heute von einem Gesetz erwartet werden darf, allein wenn ich bei­spielsweise an das Verbrechensopfergesetz denke, aber auch eine Reihe von Geset­zen in anderen Sozialbereichen. Da hat es sich die Volksanwaltschaft zur Aufgabe ge­macht, dort Rückmeldung an das Parlament zu erstatten, wo gesetzliche Änderungen notwendig und wohl auch sinnvoll wären.

Es ist nicht zuletzt in Zeiten wie diesen, in denen eine allgemeine Sparpolitik betrieben wird, eine Verpflichtung der Volksanwaltschaft, darauf hinzuweisen, dass man das menschliche Schicksal nicht nur in Budgetziffern begreifen darf, sondern dass man sich in Einzelfällen auch überlegen muss, gerade in einer gesetzgebenden Tätigkeit, was das letztendlich an Auswirkungen nach sich zieht.

Es wäre schön, wenn Sie manchmal mit uns kommen könnten und beispielsweise in Bereichen der Pflege von Familienangehörigen mitbekommen könnten, unter welch un­heimlichem Stress, unter welchem Druck, mit welcher persönlichen Aufopferung in den Familien die Pflegebedürfnisse eines Familienangehörigen – manchmal sogar mehr als eines Familienangehörigen – abgedeckt werden. Dann würden Sie verstehen, dass es für einen der reichsten Staaten dieser Erde – nämlich Österreich – inakzeptabel ist, die­se ärmsten Glieder der Gesellschaft alleine zu lassen. (Allgemeiner Beifall.)

Wir haben auch in diesem Zusammenhang vor sechs Jahren begonnen, einen Grund­rechtsbereich für den Nationalrat und den Bundesrat zu erstellen, wobei der Hinterge­danke dafür war, dass wir jene Entscheidungen, jene Prüfungsergebnisse der Volksan­waltschaft mit Grundrechtsrelevanz gesondert zusammenstellen und eine Diskussion darüber einleiten. Ich glaube, dass das eine wesentliche Ergänzung ist, und in diesem Zusammenhang hoffe ich, dass in absehbarer Zeit diese Aktivität der Volksanwalt­schaft eher zunehmen wird, weil ja aufgrund des Regierungsübereinkommens davon auszugehen ist, dass die österreichische Volksanwaltschaft, wie auch viele andere Ein­richtungen in Europa, aber auch weltweit, die Aufgabe des nationalen Präventionsme­chanismus im Rahmen der Konvention zur Bekämpfung der Folter übernehmen wird.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf mich noch einmal für die lobenden Worte sehr, sehr herzlich bedanken, ich nehme sie mit und werde sie auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausrichten. Es ist der 33. Bericht, das heißt, dass die Volksanwaltschaft eine relativ alte Einrichtung ist, aber das heißt nicht, dass solche älteren Einrichtungen nicht auch jugendlichen Elan entwickeln können. – Danke viel­mals. (Allgemeiner Beifall.)

14.30


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Volksan­wältin Dr. Brinek das Wort. – Bitte.

 


14.30.09

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bun­desrates! Hohe hier gesetzgebende versammelte Gemeinschaft, könnte man sagen! Das war jetzt so eine Stimmung, die ich gespürt habe, die sich durch einen sehr star­ken Gleichklang in der Auffassung und in der Bewertung unserer Tätigkeit auszeichnet.

Ich bedanke mich mit diesem einen Satz noch einmal für diese so freundliche Rück­meldung. Herr Bundesrat Mayer hat gesagt, es ist auf der einen Seite unglaublich, dass ein moderner, hochentwickelter Rechtsstaat dann doch noch so viele Beschwer-


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