meinen wir drei, da sollte man etwas ändern. – Nein, so kommen legistische Anregungen nicht zustande!
Legistische Anregungen, die wir weiterleiten, sind immer Ausfluss aus den Erkenntnissen, die wir – jeder und jede in seinem und ihrem Bereich – in den Prüfverfahren gewinnen, also Dinge, mit denen wir konfrontiert sind. Das sind nicht irgendwelche politischen Meinungen von Volksanwälten, dass man etwas anders machen könnte. Da kommen wir auch sehr schnell auf einen grünen Zweig. Also jetzt nicht auf einen grünen Zweig, sondern auf eine gemeinsame Meinung. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Nein, unsere legistischen Anregungen ergeben sich unmittelbar aus jenen Anliegen, die die Menschen an uns herantragen und die – wir sagen Schwächen des Gesetzes sind, Lücken des Gesetzes sind – Auswirkungen von Gesetzen sind, die vom Gesetzgeber, von der Gesetzgeberin vielleicht überhaupt nicht beabsichtigt wurden, aber dann die Menschen treffen.
Ich möchte an zwei Beispielen illustrieren, dass es nicht immer gelingt, das auch umzusetzen, was die Volksanwaltschaft anregt. Als ich noch Abgeordnete war und mich jährlich im Nationalrat mit den Berichten beschäftigt habe – zumindest kann ich mich noch gut erinnern, als Peter Kostelka schon Volksanwalt war –, kam jährlich diese leidige Geschichte, dass in Österreich ein Kind in einem Auto ein Mensch ist, ein Kind in einem Autobus aber kein – ganzer – Mensch ist.
So kommt es dann in Autobussen zu Situationen, in denen zwei Plätze für drei Kinder gelten. Verkehrssicherheit – völlig nachrangig. In einem Auto geht das nicht. In einem Auto – in einem Personenkraftwagen – braucht ein Kind erstens einen Platz, zweitens einen Gurt und drittens selbstverständlich einen eigenen Sitz, wenn es eine bestimmte Körpergröße noch nicht hat. All das gilt in Autobussen nicht. Wir drei Volksanwälte haben da eine eindeutige Meinung.
Die – wie soll man sagen? – Busunternehmen oder die Wirtschaft, die an Bussen und Busunternehmen verdient, hat hier offensichtlich eine bessere Lobby im Parlament – na wo sonst?! – als die Eltern von Kindern, die Großeltern von Kindern, besorgte Lehrerinnen und Lehrer und die drei Volksanwälte. Sie sagen nämlich schon seit Jahren, dass man das – bitte – im Sinne der Verkehrssicherheit ändern soll. Das steht im Übrigen auch in diesem Bericht drinnen, und ich gehe davon aus, dass wir das wieder aufnehmen werden, sozusagen fast schon als ceterum censeo.
Das ist ein Beispiel für den Misserfolg der Volksanwälte – nämlich in unserem Bericht an den Nationalrat. Ich kann mich daran erinnern, dass das seit zumindest 12 Jahren beständig ignoriert wird. Es hat inzwischen schon Novellen des Kfz-Gesetzes gegeben, also es gibt – sozusagen – die Ausrede nicht, dass man dafür nicht extra eine Novelle machen wird. – Das nur als ein Beispiel, mit dem ich Ihnen illustriere, wo Ihr Einfluss ein ganz wesentlicher wäre, weil Sie Gesetzgeber, Gesetzgeberin sind.
Ein zweites Beispiel – jetzt ganz aktuell, was es früher noch nicht gegeben hat – aus dem Geschäftsbereich, den ich in der Volksanwaltschaft zu verantworten habe, nämlich das Innenressort und den Vollzug der Länder, auch im Bereich des Staatsbürgerschaftswesens. Es gibt eine Erkenntnis, die wir bereits im Jahr 2007 gewonnen haben. Eine Bestimmung, die in der großen Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes 2005 enthalten war – nämlich eine besondere Berücksichtigung für Menschen, die in eine unverschuldete finanzielle Notlage geraten sind –, wurde mit der Novelle im Jahr 2006 eliminiert. „Unverschuldet“ heißt Unglück, Arbeitsplatzverlust, schwierige Familiensituation. Früher konnte man aus diesen Gründen nachsehen, wenn es um das momentane Einkommen bei Einbürgerungen gegangen ist. Das gibt es nicht mehr.
Beamtinnen und Beamte in ganz Österreich – wir haben einen Überblick über sieben Bundesländer – sind jetzt damit konfrontiert, dass sie gar nicht – wie soll ich sagen? –
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