BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 72

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sich ihre Angelegenheit selbst regeln und keine Hilfe brauchen, also sich beschweren, ein Rechtsmittel ergreifen, berufen. In anderen Bereichen, durch andere Traditionen, durch andere regionale Situationen, spielt sich die Sache so ab, dass man eher ge­neigt ist zu sagen, hast du ein Volksanwaltschaftstelefon, ein Büro, Sprechtage, dann gehst du da hin.

Wir achten sehr stark darauf, dass Sie und die Bürgerinnen und Bürger nicht den Ein­druck haben, dass wir eine bestimmte Gegend in Österreich bevorzugen oder nicht be­vorzugen. Für Tirol und Vorarlberg bringe ich nur in Erinnerung oder für die übrigen, die das nicht immer bei sich haben, dort gibt es Landesvolksanwälte und -anwältinnen. Daher wird dieser Teil von diesen Kolleginnen und Kollegen besorgt.

Eine Sache, die unmittelbar meinen Bereich, den Justizbereich, betrifft, ist auch noch angesprochen worden. Da arbeiten wir an einer Verbesserung. Es geht darum, dass die Bürger verstehen sollten, was ihnen die Behörden schreiben und ja nicht der Ein­druck eines Defensiverlebnisses entsteht, zum Beispiel Richter und Sachverständige seien sowieso schon sozusagen eins, bevor überhaupt noch die Verhandlung beginnt. Hier ist auch Obacht zu geben auf Eindrücke, die man vermeiden kann und die bei den Bürgern Irritationen erzeugen. Das versuchen wir uns auch durch Expertengespräche und Gespräche mit den Betroffenen ständig ins Bewusstsein zu rufen.

Ich meine abschließend, dass die Demokratie von zwei Prinzipien lebt: dem Legalitäts­prinzip und dem Gleichheitsprinzip. Es darf den Bürgerinnen und Bürgern niemand et­was vorschreiben, wofür es keine gesetzliche Grundlage gibt. Das ständig durch unse­re Anregungen zu verfeinern und zu erneuern, ist unsere Absicht. Das Gleichheits­prinzip. – Ja, okay. Es kommt manchmal bei den Bürgern gar nicht so leicht an, zu se­hen: Wenn es mich betrifft, gibt es auch keine Ausnahme. Zwischen dieser strengen Normierung und dem Spielraum bewegen Sie sich, weil sich an Sie auch Bürger wen­den, und wir genauso.

Wenn sich an Sie, das darf ich auch noch so quasi abschließend sagen, Bürgerinnen und Bürger wenden und Sie hätten das Gefühl, die wüssten noch nicht, dass es die Volksanwaltschaft gibt, dann sagen Sie ihnen die Adresse. Wir beschäftigen uns gerne mit dem Anliegen. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

14.37


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Volksan­wältin Mag. Stoisits. – Bitte, Frau Volksanwältin.

 


14.37.51

Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Poš­tovane dame i gospodo! (Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in kroatischer Sprache fort.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte im Anschluss an unseren Vorsitzenden und die Frau Kollegin Brinek gerne noch drei Bemerkungen machen.

Mir ist es ein wichtiges Anliegen – und das habe ich schon die letzten beiden Male auch gesagt –, Sie auf die legistischen Anregungen hinzuweisen. Wie aus den Wort­meldungen ja ganz deutlich hervorgegangen ist, werden die Berichte der Volksanwalt­schaft sehr wohl wahrgenommen von – jetzt sage ich einmal – der Politik, sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat. Aber es ist jetzt nicht nur für meinen Geschmack so, sondern es ist einfach ein Faktum, dass nicht alle legistischen Anregungen, die die Volksanwaltschaft dem Parlament bringt und in ihren Bericht aufnimmt, dann auch tat­sächlich umgesetzt werden.

Meine Damen und Herren, Sie dürfen sich das nicht so vorstellen, dass wir drei Volks­anwältInnen irgendwie zusammensitzen und dann diskutieren: Wo könnte man in wel­chen Gesetzen etwas ändern?, und dann übereinstimmend zum Schluss kommen, da


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