Härte zeigen müssen, weil sie gar keine Milde zeigen können. Sie müssen das Gesetz vollziehen, und das Gesetz sagt – auch wenn das die größte Tragik ist –, dass sie nicht dürfen. Das hat der Gesetzgeber, die Gesetzgeberin so vorgesehen. Nach Auffassung der Volksanwaltschaft war das wohl nicht in dieser Härte beabsichtigt und sollte in den Stand, wie es vorher war, zurückgeführt werden.
Vorher gab es genau diesen Spielraum, bei einer unverschuldeten finanziellen Notlage und Härte Menschen einbürgern zu können. Ich kann Ihnen das an einem Beispiel illustrieren, ein Fall, der vielleicht im nächsten Bericht drinnen sein wird, für das Jahr 2010: Ein anerkannter Konventionsflüchtling, ein Iraker, Folteropfer von Saddam Hussein, der schon einige Jahre in Österreich ist. Dass er ein Folteropfer ist, ist deshalb wichtig, weil er dadurch eine schwere Behinderung und Gesundheitsbeeinträchtigung davongetragen hat. Er ist zu 80 Prozent Invalide. Er ist dem Arbeitsmarkt sozusagen entzogen durch die Tatsache, dass er nicht arbeiten kann.
Das allein ist schon schmerzlich für den Mann, aber das viel Schmerzlichere ist, dass er nie in die Situation kommen wird, so viel Geld nachweisen zu können, das er hat beziehungsweise verdient, dass er je in Österreich eingebürgert werden kann. Er wird für immer Ausländer bleiben müssen in einem Land, in dem er aber einen Konventionsreisepass hat, Schutz vor Verfolgung gefunden hat, weil er nachgewiesenermaßen ein Folteropfer Saddam Husseins war.
Jetzt könnte man sagen, er habe einen guten Status als anerkannter Flüchtling. Ja, den hat er, einen besseren als andere Ausländer, die diesen Status nicht haben. Aber im Fall dieses Herrn hat mich besonders berührt oder betroffen gemacht, dass er gekommen ist und gesagt hat: Wissen Sie, ich habe Verwandte im Irak. Im Irak hat sich die Situation verändert. – Er hat nicht gesagt „verbessert“, sondern „verändert“. – Meine Verwandten können nicht aus dem Irak raus, ich kann nicht in den Irak rein. Ich kann in alle Länder dieser Welt reisen, das steht in meinem Reisepass, aber nicht in den Irak. Deshalb möchte ich Österreicher werden, weil ich dann einen österreichischen Reisepass hätte.
Er spricht hervorragend Deutsch, kennt sich in der Politik sicher besser aus als manch anderer, weil er sich dafür interessiert. Wählen kann er sowieso nicht, weil er die österreichische Staatsbürgerschaft nicht hat, aber auch seine Verwandten wird er deshalb nie zu Gesicht bekommen. Das ist die Realität des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes im Moment, und das wäre ein Fall für eine Ausnahme – für eine Ausnahme in einem ganz konkret beschriebenen Fall. Das liegt einzig und allein im Ermessen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier – also in Ihrem. Das ist auch schon in diesem Bericht drinnen, aber es wird nächstes Jahr wieder kommen, und ich bitte Sie quasi, das zu beachten.
Eine allerletzte Bemerkung: Wir sind in unserer Arbeit sehr betroffen von Vorwürfen oder Beschwerden, die bezüglich langer Verfahrensdauern an uns herangetragen werden. Da tut sich auch einiges, sage ich Ihnen, weil wir die Verfahrensdauer durch die Beschwerde abkürzen oder verkürzen können.
Es gibt einen Bereich, in dem sich gar nichts tut, das ist jener Bereich des Asylgerichtshofs, in dem – ich sage jetzt angeblich, aber es ist wirklich so – mit diesem Jahr ein Rucksack hätte abgebaut werden sollen, nämlich einer, der sich aufgebaut hat, seit es den Unabhängigen Bundesasylsenat gegeben hat, also seit mehr als 10 Jahren. Das ist nicht gelungen. Das ist zwar bedauerlich, aber das ist auch ein Faktum. Das viel Schwerwiegendere ist, dass der neue Asylgerichtshof schon wieder einen neuen Rucksack aufbaut.
In der Volksanwaltschaft laufen jetzt dauernd neue Beschwerden ein – bedingt durch eine Situation, in der angeblich durch das neue Asylgesetz alle Verfahren rasch und
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