BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 75

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effizient abgewickelt werden –, weil Leute im Jahr 2008 eine Entscheidung bekommen haben – also schon im neuen System – und seither kein einziger Verfahrensschritt im Berufungsverfahren gesetzt wurde. Wir haben jetzt Ende 2010.

Wir haben es jetzt im Moment also nicht nur mit einem Rucksack zu tun, sondern schon mit zwei Rucksäcken: Mit dem alten, sozusagen fast aus dem vorigen Jahrhun­dert stammenden Rucksack, weil es ja Fälle aus den Jahren 1998, 1999 gibt, die jetzt abgearbeitet werden – zum Teil wurden und zum Teil noch werden –; aber auch mit dem neuen Rucksack aus den Jahren 2007, 2008 und 2009. Das ist nicht so, weil die Richter und Richterinnen am Asylgerichtshof langsam arbeiten, unwillig sind, sondern das ist so, weil man ihnen selbst einen zu großen Rucksack umgehängt hat.

Deshalb ist es im Interesse der gesamten Bevölkerung – nicht des Asylgerichtshofs und der Betroffenen allein –, dass die Politik hier jetzt schon Vorsorge trifft, damit wir nicht in vier oder fünf Jahren mit jenen Fällen konfrontiert sind, deren Asylverfahren in zweiter Instanz negativ endet. Diese Personen haben damit selbstverständlich keine legale Basis für ihr Sein in Österreich, und es wird dann möglicherweise Kinder geben, die die Volksschule und vielleicht noch ein oder zwei Jahre Gymnasium hier absolviert haben und vor einer Außerlandesbringung oder Abschiebung stehen – nicht aus eige­nem Verschulden, sondern aus der Tatsache heraus, dass die Verfahrensdauer so über­gebührlich lang war.

Das ist ein wichtiger Punkt, der schon im Bericht 2009 enthalten ist und im Bericht 2010 noch viel intensiver behandelt wird. Das ist auch nur möglich, indem den Institutionen entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder man – wie im Beitrag von Bundesrat Dönmez ja auch angesprochen – gesetzliche Maßnahmen trifft. Aber das ist etwas, das alleinige Entscheidung des Gesetzgebers, der Gesetzgeberin ist. Wir weisen darauf hin, dass überlange Verfahrensdauern ein Missstand sind.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit, und ich hoffe, dass wir nächstes Jahr um diese Zeit viel­leicht nicht mehr darüber reden müssen, dass – ich habe es vorher ausgerechnet – in Schulbussen auf 54 Sitzplätzen 95 Kinder sitzen. Das wäre ja einmal etwas Schönes. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

14.49


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

14.50.2411. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2010 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungsge­setz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (901 d.B. und 975 d.B. so­wie 8413/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. – Bitte um den Bericht.

 


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