Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich darf zwischenzeitlich zu diesem Tagesordnungspunkt sehr herzlich Herrn Sozialminister Rudolf Hundstorfer begrüßen.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.
14.51
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bin heute schon der zweite Steirer, der das erste Mal hier das Wort ergreift, habe es allerdings nicht so leicht wie Kollege Konrad, der überwiegend Lob verteilen durfte, denn hier haben wir es mit einer Materie zu tun, die keinesfalls jene „umfassende Modernisierung des Arbeitsrechtes“ – wie sie im Regierungsprogramm vollmundig angekündigt war – darstellt.
Es handelt sich vielmehr um Stückwerk – und das dürfte wahrscheinlich in der Tatsache begründet sein, dass der Antrieb zu einer Novellierung dieser Materie nicht besondere Kreativität oder der Wille zu einer nachhaltigen Novellierung war, sondern vielmehr der äußere Zwang durch die EU-Gesetzgebung.
Dass dabei trotzdem durchaus einige Verbesserungen herausgekommen sind, möchte ich an dieser Stelle nicht verschweigen; diese geben aber keinen besonderen Anlass zu großer Euphorie. Begrüßenswert ist sicherlich die Anpassung hinsichtlich des Wahlalters und die damit verbundene Stärkung des Jugendvertrauensrates, die Verlängerung der Klagefrist für Kündigungsanfechtungen und die Präzisierung der wirtschaftlichen Informationsrechte des Betriebsrates.
Die Fristverlängerung für die Vorabverständigung des Betriebsrates bei beabsichtigten Kündigungen von fünf Arbeitstagen auf sieben Werktage ist allerdings nur mehr reine Kosmetik. Da wäre es sicherlich wünschenswert gewesen, eine großzügigere Anpassung – in Anlehnung an das Klagerecht beispielsweise – zu finden.
Einen echten Rückschritt bedeutet die geplante Änderung des § 96. Da hat man es geschafft, durch den Wegfall dreier Worte, „und sonstigen leistungsbezogenen“ – nämlich Prämien –, eine massive Verschlechterung für die Arbeitnehmer herbeizuführen.
Dadurch ist es in Bezug auf leistungs- und erfolgsbezogene Prämien hinkünftig nicht mehr notwendig, die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen. Der Regierungsvorlage ist als Begründung zu entnehmen, dass für solche Leistungen kein Gesundheitsschutz notwendig sei; dieser Aspekt sei nur bei Akkordarbeit oder akkordähnlicher Arbeit relevant.
Die Tatsache also, dass eine gewisse Anzahl von abgeschlossenen Bausparverträgen oder Versicherungen im Versicherungs- und Bankwesen eine Prämie zur Folge hat, und der generelle Trend zu mehr Leistungsentgelten bei geringeren Fixlöhnen in dieser Branche, aber auch in anderen Gebieten – im Dienstleistungssektor, im Handel –, habe also folglich keine gesundheitsrelevanten Auswirkungen. So scheinen zumindest Sie, Herr Minister, das zu sehen. Dass die ÖVP als selbsternannte Vertreterin der Ar-
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